FAQ

FAQ

Eigenständige Löschungsanträge werden von Portalen gerne hinten angeschoben oder schlimmstenfalls ignoriert.
Anwaltliche Unterstützung hingegen macht selbst auf die renitentesten Portale Eindruck.
So können Sie eine Löschung nicht nur durchsetzen, sondern diese auch oftmals beschleunigen und somit der Wertung weniger Raum geben Schaden anzurichten.

Negative Bewertungen schaden Ihnen und Ihrem Geschäft beträchtlich!
Bereits 1 – 3 schlechte Bewertungen halten 67% der Online-Nutzer davon ab, sich näher mit Ihrem Unternehmen oder Ihren Dienstleistungen zu beschäftigen.
Über 50 % der Online-Nutzer brechen ihre Recherche zu einem geeigneten Unternehmen aufgrund schlechter Bewertungen ab.
Obendrein verschlechtert sich die Reichweite Ihrer eigenen Homepage aufgrund negativer Nutzersignale, die Suchmaschinen wie Google natürlich nicht verborgen bleiben.
Nutzer, die von schlechten Bewertungen noch nichts ahnen, können Sie so schlimmstenfalls nicht einmal mehr online finden.

Über 50 % der Online-Nutzer werden Ihren Kommentar deshalb nicht lesen, weil sie sich aufgrund des Bewertungsdurchschnittes schon nicht weiter mit Ihrem Unternehmen und den einzelnen Bewertungen beschäftigen. Natürlich können Sie negative Bewertungen auch kommentieren, statt sie löschen zu lassen. Diese bleiben jedoch für jeden sichtbar und beeinflussen auch diejenigen potentiellen Kunden negativ, die sich trotz des schlechteren Bewertungsdurchschnitts weiter mit Ihrem Unternehmen befassen.

Folge: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kunden an die besser bewertete Konkurrenz wenden, steigt.

Damit wir negative Wertungen löschen können, müssen Sie uns keinerlei Unterlagen zukommen lassen. Teilen Sie uns lediglich mit, um welche Bewertung es sich handelt und auf welchem Portal diese veröffentlicht wurde.

Gerne können Sie uns auch ein Screenshot der Kritik zusenden oder Ihre Bewertung unter Bewertung entfernen melden

Prinzipiell muss jede Bewertung als Einzelfall betrachtet werden. Erfüllt eine Bewertung jedoch nicht den gesetzlichen Rahmen und den Stand der Rechtsprechung oder verstößt sie gegen Richtlinien des Portals, kann die Löschung veranlasst werden.
Schmähkritik, Beleidigungen, etc. müssen beispielsweise nicht hingenommen werden.