Sind Google Bewertungen rückverfolgbar?
Grundsätzlich ist die Rückverfolgung von Google-Bewertungen schwierig und oft nicht erfolgreich. Hier spielen sowohl rechtliche als auch technische Aspekte eine Rolle:
Anonymität und Pseudonyme
Nutzer können bei Google Bewertungen anonym, zumindest sozusagen anonym, oder unter einem erfundenen Namen abgeben. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dass Bewertungen mit dem Klarnamen erfolgen müssen. Google prüft nicht die Echtheit der Namen. Das erschwert natürlich die Rückverfolgung.
IPs & VPN & Proxy
Google protokolliert die IP-Adresse des Bewertungsautors. Obwohl so theoretisch der Anschlussinhaber ermittelt werden kann, lässt sich der eigentliche Autor damit nicht zweifelsfrei feststellen. Schließlich muss es sich nicht zwangsläufig um die gleiche Person handeln. Zudem verwenden zahlreiche Nutzer VPNs oder Proxy-Server zur Anonymisierung.
Google Bewertungen und die DSGVO
Die DSGVO schützt die persönlichen Daten der Nutzer. Ohne richterliche Anordnung gibt Google keine persönlichen Informationen über den Autor einer Bewertung preis.
Wieso dürfen Bewertungen unter falschem Namen bzw. Pseudonyme angegeben werden?
Hierzu gibt es mehrere Gründe:
- Es herrscht das Recht auf freie Meinungsäußerung.
- Nutzer müssen ihre Meinung frei äußern können, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen, insbesondere bei kritischen Erfahrungen.
- Recht auf Datenschutz und Anonymität: Pseudonyme ermöglichen es Nutzern, ihre Meinung frei zu äußern, ohne persönliche Daten preiszugeben.
- Nutzer fühlen sich freier, ihre wahren Erfahrungen zu teilen, wenn sie anonym bleiben können.
- Pseudonyme schützen vor Missbrauch persönlicher Daten.
- Anonymität verhindert mögliche Vorurteile basierend auf persönlichen Informationen.
- Anonyme Bewertungen ermöglichen eine Meinungsvielfalt, da verschiedene Personengruppen ihre Erfahrungen teilen können.
Trotzdem gilt: Die Bewertungen müssen den Richtlinien der Plattform (hier Google) entsprechen und dürfen weder beleidigend, verleumdend oder falsch sein.
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Welche Informationen kann ich über den Verfasser einer Google Bewertung erhalten?
Die Informationen, die Sie über den Verfasser einer Google-Bewertung erhalten können, sind sehr begrenzt:
- Google-Konto Nutzername: Der Name, der bei der Bewertung angezeigt wird, ist der für das Google-Konto hinterlegte Name. Dies kann ein echter Name oder wie in vielen Fällen ein Pseudonym oder auch eine Abkürzung sein.
- Profilfoto: Manche Nutzer haben Profilfotos hinterlegt. Die hier sichtbare Person muss jedoch nicht der tatsächliche Nutzer sein. Es kann auch sein, dass gar keine Person abgebildet ist.
- Profilinformationen: Je nach Einstellung des Nutzerkontos können auch noch weitere Profilinformationen öffentlich sein, wie beispielsweise Fotos oder an wie vielen Diskussionen der Nutzer sich beteiligt hat etc.
- Weitere Bewertungen: Klickt man auf das Profil, wird je nach Einstellung auch angezeigt, welche Bewertungen der Kontoinhaber noch verfasst hat.
- IP-Adresse: Google speichert die IP-Adresse des Verfassers, gibt diese aber nicht ohne Weiteres heraus. Eine Herausgabe erfolgt nur bei einer gerichtlichen Verfügung und bei strafrechtlich relevanten Inhalten wie Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen.
Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn ich falsche Google Bewertungen habe?
In Fällen, in denen eine Bewertung rechtswidrig ist (z.B. Verleumdung oder Beleidigung), können Unternehmen rechtliche Schritte einleiten. Ein Gericht kann Google zur Herausgabe der Daten zwingen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Entfernung der falschen Google Bewertung.
Beachten Sie: Google löscht regelmäßig Daten, um den Datenschutzbestimmungen zu entsprechen. Eventuell können so relevante Informationen auch über rechtliche Wege nicht mehr abgefragt werden.
Gezielt “Google-Bewertungen-Nutzer” suchen – geht das?
Es ist nicht möglich, gezielt nach Google-Konten oder -Bewertungen bestimmter Nutzer zu suchen, wenn man beispielsweise über die Mailadresse oder Namen der Person verfügt. Google bietet keine öffentliche Suchfunktion für Nutzerprofile oder deren Rezensionen an.
Grundsätzlich kann man jedoch – wenn das Konto so eingestellt ist, dass Rezensionen des Nutzers öffentlich einsehbar sind – alle Rezensionen eines Google Nutzers einsehen. Zumindest von diesem Konto.
Die betreffende Person kann aber natürlich Rezensionen unter verschiedenen Konten mit verschiedenen Namen verfasst haben. Dies ist dann nicht mehr nachvollziehbar.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Name wird bei einer Google Bewertung angezeigt?
Bei der Google Bewertung wird der Name des Google-Kontos angezeigt. Das kann der echte Name des Nutzers oder aber auch ein Pseudonym sein.
Lässt sich der Name bei Google Bewertungen verbergen?
Es wird immer der Name angezeigt, den der Nutzer in seinem Google-Konto hinterlegt hat.
Ein Pseudonym kann den Namen effektiv “verbergen”, eine vollständige Anonymität ist jedoch nicht möglich.
Gibt es Tools, über die ich Google Bewertungen zurückverfolgen kann?
Nein, es gibt keine Tools, über die sich Verfasser von Google Bewertungen eindeutig zurückverfolgen lassen.
Sollte ich auf negative Bewertungen antworten?
Handelt es sich nicht um eine Fake-Bewertung, verleumderische Rezension oder Ähnliches, kann es durchaus Sinn machen zu antworten. Sie signalisieren dem Kunden, dass Ihnen sein Anliegen wichtig ist und stärken nicht nur sein Vertrauen, sondern auch das anderer oder potenzieller Kunden in Sie. Reagieren Sie in jedem Fall sachlich und freundlich.