Googles neuer „Lösch-Pranger“: Was Unternehmen jetzt über die Transparenz-Offensive wissen müssen

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Das Wichtigste in Kürze [Stand: Mai 2026]

  • Neue Maps-Funktion: Seit Ende April 2026 zeigt Google bei deutschen Unternehmensprofilen öffentlich an, wie viele Rezensionen in den letzten 12 Monaten gelöscht wurden (in Bandbreiten wie z. B. „6 bis 10“).
  • Hintergrund Deutschland-Fokus: Über 99 % aller EU-Löschanträge wegen Diffamierung stammen aus Deutschland, da die hiesige Rechtsprechung den Schutz von Unternehmen stark gewichtet.
  • Das Problem: Google unterscheidet bei den Hinweisen nicht, ob rechtmäßige Fake-Bewertungen entfernt wurden oder berechtigte Kritik. Es droht eine unfaire „Prangerwirkung“ und ein Image-Schaden für ehrliche Betriebe.
  • Die Empfehlung: Unternehmen sollten Abstand von dubiosen Massen-Löschagenturen nehmen. Um den neuen Lösch-Hinweis zu vermeiden oder rechtlich zu prüfen, ist ein sauberes, juristisches Vorgehen über eine spezialisierte Kanzlei wichtiger denn je.

Wer in diesen Tagen ein Unternehmensprofil auf Google Maps aufruft, reibt sich verwundert die Augen. Seit Kurzem rollt Google in Deutschland eine drastische Neuerung aus: Über den Rezensionen prangt bei vielen Unternehmen plötzlich ein Hinweis, wie viele Bewertungen in den letzten 12 Monaten entfernt wurden. Die Anzeige arbeitet mit Bandbreiten wie „2 bis 5“, „6 bis 10“ oder sogar „über 250 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt“.

Für Unternehmen, die sich in der Vergangenheit rechtmäßig gegen Rufmord und Fake-Rezensionen gewehrt haben, ist das ein Schock. Google schafft hier eine Art digitalen „Pranger“.

Was steckt hinter dieser Maßnahme, warum ist Deutschland der absolute Hotspot und wie sollten betroffene Unternehmer jetzt reagieren? Eine juristische Einordnung.

Der Hintergrund: Deutschland und die „Lösch-Industrie“

Dass Google diese Funktion ausgerechnet jetzt einführt, ist kein Zufall. Zum einen zwingt der europäische Digital Services Act (DSA) die Tech-Giganten zu mehr Transparenz. Zum anderen zeigen aktuelle Daten aus der EU-Transparenzdatenbank ein absurdes Ungleichgewicht: Über 99 Prozent aller Löschanträge wegen Diffamierung in der gesamten EU entfallen auf Deutschland. Das liegt an der strengen deutschen Rechtsprechung zum Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Deutsche Gerichte verpflichten Plattformen wie Google schnell zur Löschung, wenn ein Unternehmen rügt, dass der Rezensent überhaupt kein Kunde war (sog. Notice-and-Takedown-Verfahren). Kann Google den Kundenkontakt nicht nachweisen, muss die Bewertung fliegen.

Das Problem: Um dieses Recht hat sich eine regelrechte, oft nicht-juristische „Lösch-Industrie“ gebildet. Viele dubiose Agenturen werben aggressiv damit, jede unliebsame Bewertung pauschal zu entfernen – oft mit der Standardbehauptung, es habe nie einen Kundenkontakt gegeben.

Das Problem mit Googles neuem System: Pauschale Stigmatisierung

Es ist völlig legitim, dass Google gegen den Missbrauch des Löschsystems vorgeht. Die Art und Weise, wie Google dies nun tut, ist jedoch hochgradig problematisch und unfair gegenüber ehrlichen Gewerbetreibenden.

Die Kritik: Googles neue Warnhinweise differenzieren überhaupt nicht nach dem Grund der Löschung.

Ob ein Gastronom von einem missgünstigen Konkurrenten mit rassistischen Hasskommentaren („Hate Speech“) überzogen wurde oder ob eine Agentur massenhaft berechtigte Kritik blockiert hat – für den Endnutzer sieht das Ergebnis gleich aus: „Hier wurden Bewertungen gelöscht“.

Es entsteht ein unzutreffender Manipulationsverdacht. Verbraucherschützer mögen die Transparenz zwar begrüßen, doch für betroffene Unternehmer entsteht eine massive Prangerwirkung, die geschäftsschädigend sein kann.

Die Doppelmoral von Google: Symptombekämpfung statt Ursachenforschung

Besonders brisant: Auf seinen eigenen Legal-Help-Seiten übt Google unverhohlen Kritik an der deutschen Rechtsprechung und den Anwaltskanzleien. Dabei übersieht der Tech-Riese, dass er das Problem selbst befeuert.

Wie auch andere Bewertungsplattformen, die in Deutschland tätig sind, ist Google Maps verpflichtet, Rezensionen zu entfernen, die nach deutschem Recht als verleumderisch gelten. Bei deutschen Gerichten ist es für Unternehmen in der Regel relativ einfach möglich, Rezensionen als verleumderisch anzufechten. Unternehmen können einfach angeben, dass sich ein Rezensent nicht als Kunde verifizieren lässt – beispielsweise aufgrund fehlender Belege. Können keine Beweise erbracht werden, die die Behauptung entkräften, verpflichten Gerichte Plattformen in der Regel dazu, die entsprechende Rezension zu löschen.

Google Legal-Hilfe

Anstatt den Missbrauch an der Wurzel zu packen und nicht-juristische Agenturen – die laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) solche komplexen rechtlichen Prüfungen oft gar nicht im Namen Dritter durchführen dürften – von der Plattform zu verbannen, lässt Google diese sogar weiterhin munter über Google Ads Werbung schalten. Unternehmen werden stigmatisiert, während Google an den Anzeigen der Lösch-Agenturen verdient.

Neue Rechtsfragen: Können sich Unternehmen gegen den Hinweis wehren?

Mit dieser Praxis stößt Google das Tor zu völlig neuen rechtlichen Konflikten auf. Es ist davon auszugehen, dass die ersten Unternehmen gerichtlich gegen Google vorgehen werden. Adwus prüft bereits ebenfalls eine Klage.

  • Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Ein pauschaler Hinweis, der den Eindruck erweckt, ein Unternehmen würde systematisch Kritik unterdrücken (obwohl es sich nur rechtmäßig gegen Schmähkritik gewehrt hat), verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
  • Forderung nach Differenzierung: Google wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob das System nicht zwingend zwischen „Spam/Richtlinienverstoß“ und „erwiesener Falschbehauptung“ unterscheiden muss.

Qualität und echte Identität werden wichtiger denn je

Die Zeiten, in denen man sich rein auf die nackte Sternenanzahl verlassen konnte, sind vorbei. Google bewegt sich weg von der reinen Anzeige hin zur Bewertung des Bewertungssystems selbst.

Für Unternehmen bedeutet das: Der Kampf gegen Fake-Bewertungen bleibt essenziell, muss aber künftig mit juristischem Augenmaß geführt werden. Wer auf dubiose Agenturen setzt, die mit der Gießkanne Löschanträge stellen, riskiert ab sofort ein gebrandmarktes Google-Profil.

Schutz gegen Rufmord und Fake-Reviews bietet weiterhin nur der saubere, juristische Weg. Wenn Sie von unberechtigten Negativbewertungen betroffen sind oder Ihr Profil bereits einen solchen Warnhinweis anzeigt, lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten, um Ihre Reputation rechtssicher zu schützen.

Google Bewertungen löschen

Haben Sie unberechtigte Negativbewertungen erhalten oder taucht auf Ihrem Google Maps Profil bereits der neue Warnhinweis auf entfernte Rezensionen auf? Handeln Sie jetzt, bevor der Reputationsschaden Ihr Neugeschäft blockiert.

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