Arzt mit verschränkten Armen

Jameda Arztbewertung: Das Ärzteportal im Internet

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Das Wichtigste in Kürze

  • Das System Jameda: Patienten können Ärzte, Zahnärzte und Kliniken anhand von Schulnoten (1 bis 6) und Freitexten bewerten. Die Nutzung ist für Patienten komplett kostenlos und erfordert eine einmalige Verifizierung.
  • Hintergrund-Prüfung: Jameda nutzt einen KI-gestützten Prüfalgorithmus mit über 50 Kriterien (u. a. IP- und E-Mail-Adressen), um Selbst- und Mehrfachbewertungen automatisiert zu verhindern.
  • Rechte für Mediziner: Profile können sowohl im kostenlosen Basis-Modell als auch in kostenpflichtigen Premium-Paketen (Gold/Platin) geführt werden. Jeder gelistete Arzt hat das rechtliche Recht, unberechtigte oder unwahre Bewertungen manuell überprüfen zu lassen.

Es gibt etliche Bewertungsportale im Internet, aber die bekannteste Ärzte-Bewertungsseite in Deutschland ist und bleibt Jameda. Das Portal, das heute zur europäischen DocPlanner-Gruppe gehört, bietet Patienten eine zentrale Anlaufstelle, um leistungsabhängige Schulnoten zu vergeben und Erfahrungsberichte zu verfassen. Für Ärzte und Kliniken ist die Plattform längst zu einem entscheidenden Faktor im Digital Marketing geworden. Doch wie verlässlich sind die Profile wirklich und wie entstehen die Noten im Hintergrund? In diesem Ratgeber beleuchten wir das System Jameda von den technischen Abläufen bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Darum sind Arztbewertungsportale kritisch zu betrachten:

  • Es wird bei der Abgabe der Bewertung natürlich nicht überprüft, ob der entsprechende Bewerter jemals in der Praxis / der Klinik Patient war
  • Es gibt durchaus Agenturen, die im Auftrag von Ärzten oder Kliniken positive Bewertungen abgeben

Werbeplattform für Ärzte und Kliniken

Für Ärzte und Klinken dient Jameda als eine Art Werbeplattform. Hier kann man sich präsentieren und neue Patientenanfragen generieren – sofern die Bewertungen stimmen. Das führt zu Frage, wie genau die Bewertungen auf die Plattform kommen und was genau eigentlich bewertet werden kann.

So können Patienten eine Bewertung abgeben:

  1. Nachdem ein User sich erfolgreich registriert hat (kostenlos), kann dieser grundsätzlich die erste Bewertung verfassen.
  2. Die erste Bewertung muss allerdings über einen sog. Aktivierungslink freigeschaltet werden. Geschieht dies nicht, wird die Bewertung auch nicht veröffentlicht. Die Freischaltung über einen Aktivierungslink ist nur bei der allerersten Bewertung nötig, um den User sozusagen zu verifizieren.
  3. Eine Prüfung der Bewertung durch den Plattformbetreiber findet vor jeder Veröffentlichung statt. Dazu gibt es einen automatisierten Prüfalgorithmus. Dieser analysiert alle eingehenden Bewertungen anhand eines 50 Punkte umfassenden Kriterienkatalogs. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die E-Mail- und die IP-Adresse. So sollen beispielsweise Mehrfach- oder Selbstbewertungen erkannt und verhindert werden.
  4. Bewertungen, die grundsätzlich den Kriterien entsprechen, werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht.
  5. Was allerdings immer möglich ist: Der bewertete Arzt kann eine Bewertung beanstanden! Ärzte haben die Möglichkeit, die vom Nutzer abgegebene Bewertung zu melden und zu erläutern, warum die Bewertung in ihren Augen nicht zulässig ist. jameda prüft die Bewertung dann manuell auf ihre Rechtmäßigkeit. jameda hat dann unter anderem die Möglichkeit den Verfasser zu kontaktieren und einen Beleg anzufordern. Mit der Unterstützung eines Anwalts kommt man natürlich wesentlich schneller zu einer Entfernung und man muss nicht selbst mit dem Plattformbetreiber kommunizieren: Jameda Bewertung löschen lassen

Die Noten von 1 – 6 kann der Patient unter anderem für folgende Kategorien vergeben:

  • Behandlung
  • Aufklärung (Beratung)
  • Vertrauensverhältnis
  • genommene Zeit
  • Freundlichkeit
  • etc.

Natürlich schaden negative Bewertungen. Es gilt aber auch: Ausschließlich maximal positive Bewertungen können schnell die Aussagefähigkeit des Profils in Zweifel ziehen. Wichtig ist es, dass alle Bewertungen in Summe Plausibilität und Authentizität vermitteln.

Wegweisende BGH-Urteile zu Jameda-Bewertungen

Die rechtlichen Spielregeln auf Bewertungsportalen wurden in den letzten Jahren maßgeblich durch den Bundesgerichtshof (BGH) geformt. Für Ärzte und Praxisinhaber sind dabei vor allem zwei Entscheidungen von zentraler Bedeutung:

1. Das aktuelle Leiturteil: BGH 2022 (Az. VI ZR 1244/20) – Die verschärfte Prüfpflicht

Dieses Urteil ist der heutige Dreh- und Angelpunkt im Reputationsrecht für Mediziner und gilt plattformübergreifend für Jameda und Google gleichermaßen.

  • Die Erleichterung für Ärzte: Früher mussten Mediziner oft detailliert begründen, warum eine Bewertung gefälscht sein könnte. Seit diesem Grundsatzurteil reicht es aus, wenn Sie den Patientenkontakt im Vorfeld schlicht und ergreifend bestreiten (sofern Ihnen der Name des Bewerters aus der Patientenakte nicht bekannt ist). Sie müssen keine Pflichtverletzung des Portals mehr nachweisen.
  • Die Pflicht für Jameda: Sobald Sie den Kontakt rügen, darf Jameda die Beschwerde nicht mehr mit Standard-Mails abweisen. Das Portal steht in der sofortigen Ermittlungspflicht. Es muss den anonymen Verfasser kontaktieren und ihn auffordern, die reale Behandlung innerhalb einer engen Frist (meist 7 bis 14 Tage) durch konkrete Belege (z. B. Terminkarten, Rezepte oder Rechnungen) nachzuweisen.
  • Die Konsequenz: Reagiert der Bewerter nicht oder kann er die geschäftliche Beziehung nicht lückenlos belegen, ist Jameda rechtlich gezwungen, die Bewertung unverzüglich zu löschen.

2. Der historische Meilenstein: BGH 2017 (Az. VI ZR 30/17) – Das Profil-Löschungsrecht

Dieses Verfahren hat die rechtliche Stellung von Jameda als Plattform grundlegend verändert und betraf das damalige Geschäftsmodell der „Zwangskommerzialisierung“.

Die Folge: Jameda musste das Profil der Ärztin komplett löschen. Dieses Urteil zwang die Plattform dazu, ihr gesamtes Anzeigenmodell in Deutschland grundlegend umzustellen, um eine massenhafte Löschungswelle von Arztprofilen abzuwenden.

Der Fall: Eine Dermatologin klagte gegen Jameda, weil auf ihrem kostenlosen Basis-Profil Werbeanzeigen von zahlenden Konkurrenz-Ärzten aus der direkten Nachbarschaft eingeblendet wurden.

Das Urteil: Der BGH entschied, dass Jameda damit seine Rolle als neutraler Informationsvermittler verlässt. Wenn ein Portal zahlende Kunden im direkten Vergleich zu Gratis-Profilen bevorzugt und Letztere als Werbefläche nutzt, verliert es sein Privileg.

Jameda Kosten: Die Jameda Preise im Überblick [Stand Mai 2026]

Entscheidet sich ein Patient seinen Arzt zu bewerten, es aber noch kein entsprechendes Profil über diesen gibt, kann der Patient auch gleich dieses anlegen. So gesehen ist ein Basis-Profil für jeden Arzt kostenlos – was nicht für jeden Arzt positiv sein muss (vgl. Jameda Urteile).

Natürlich sind bei einem solchen Profil die Nutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt – die Plattform monetarisiert sich schließlich über Premium-Profile. Was genau kann man mit einer kostenlosen Registrierung nicht machen?

  • Pflege persönlicher Informationen
  • Kommentarmöglichkeit zu Erfahrungsberichten
  • Darstellung Praxisangebot

Bei Jameda können Ärzte grundsätzlich zwischen dem Gold Pro- und dem Platin-Paket auswählen.

  • Gold Pro sei wohl das „beliebteste Produkt“ und kostet 119,- Euro im Monat und verspricht dabei, „Premiumeintrag inkl. Online-Terminmanagement und mehr Sichtbarkeit“
  • Platin kostet schon 199,- Euro im Monat und bietet vor allem Anzeigenplatzierungen „für 5 Wunschbehandlungen“ und „Veröffentlichungen im Experten-Ratgeber“ sowie einen „priorisierten Service“

Jameda Löschungsanspruch

Ein Löschungsanspruch für das ganze Profil kann sich aus dem Einzelfall ergeben, grundsätzlich sei an dieser Stelle auf Az. VI ZR 30/17 verwiesen. Demnach besteht dann ein Anspruch, wenn jameda seine Stellung als neutraler Informationsgeber verlässt.

Einzelne Bewertungen können hingegen durchaus leichter gelöscht werden. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn diese gegen interne Nutzungsrichtlinien oder geltendes Recht verstoßen. Lassen Sie sich hierzu am besten von uns beraten.

kanzlei 1374 Bearbeitet

Jameda-Profile optimieren: Der Umgang mit Kritik

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