Beleidigung

Beleidigung: Definition, Strafe und Beispiele

Foto des Autors

Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidigung ist ein Ehrdelikt. Sie ist gegeben, wenn eine Person sich gegenüber einer anderen Person ehrverletzend äußert. Die betroffene Person muss die Beleidigung als solche jedoch aktiv wahrnehmen. Bei einer verbalen Beleidigung ist es nicht von Belang, ob es sich um die Wahrheit handelt. 

Die Beleidigung wird über § 185 StGB geregelt. 

Es kann sich um eine verbale Beleidigung oder um eine tätliche Beleidigung handeln. Erstere sind in der Regel Beschimpfungen, letztere können Gesten wie auch körperliche Attacken sein.

Sind Beleidigungen strafbar? Wie hoch ist die Strafe?

Ja, Beleidigungen sind strafbar. Hierbei muss jedoch von Fall zu Fall unterschieden werden. Ein einheitliches Strafmaß. z.B. Summe X, gibt es nicht.

Die Strafe für eine Beleidigung kann in einer Geldstrafe oder in einer Freiheitsstrafe von einem Jahr münden. Handelt es sich um eine tätliche Beleidigung oder erfolgt die Beleidigung öffentlich – beispielsweise bei einer Versammlung oder im Internet über soziale Medien –, erhöht das das Strafmaß. In diesem Fall kann die Beleidigung sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. 

Dabei ist es einerlei welche Person beleidigt wird oder in welchem Verhältnis die Personen zueinander stehen. Auch die Beleidigung verwandter Personen – beispielsweise Mutter oder Geschwister – ist eine Straftat.

Eine versuchte Beleidigung ist nicht strafbar.

Beleidigung im Strafgesetzbuch

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 185 StGB

Strafbare Beleidigung in negativen Online-Bewertungen?

Online-Bewertungen können in bestimmten Fällen als Beleidigung eingestuft werden und damit strafbar sein. Entscheidend ist, ob die Äußerungen die persönliche Ehre des Betroffenen verletzen und ihn als Person herabwürdigen, ohne einen inhaltlichen Diskurs zu führen.

Formalbeleidigungen wie Schimpfwörter und Schmähkritik, die eine Person gezielt unterhalb der Gürtellinie treffen und sie bewusst fertig machen sollen, stellen immer eine strafbare Beleidigung dar. Auch die Verbreitung unwahrer Tatsachen, die überprüfbar sind, kann unzulässig sein. Wertende Äußerungen wie „der Artikel ist hässlich“ oder „der Mitarbeiter war unhöflich“ sind hingegen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und müssen vom Unternehmen hingenommen werden. Allerdings müssen Bewertungsportale bei Beschwerden prüfen, ob die Kommentare tatsächlich von Kunden stammen.

Negative Bewertungen löschen lassen

Europas Nummer 1: Führende LegalTech-Kanzlei spezialisiert ausschließlich auf Reputationsrecht, überdurchschnittliche Erfolgsquote, 23 Jahre Erfahrung, ab 49,00 Euro, keine Vorkasse

Welche Beleidigungen sind straffrei?

Welche Beleidigungen straffrei bleiben, kann leider nicht pauschal gesagt werden. So kann ein und dasselbe Wort in zwei verschiedenen Kontexten fallen und ebenso unterschiedlich gewertet werden. “Bulle” kann also durchaus nicht als Beleidigung zählen.

Oftmals bewegt sich das Gesagte auf einem schmalen Grad zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung, welche nicht strafbar ist.

Was ist eine wechselseitige Beleidigung?

Ist der Beleidigung bereits eine Beleidigung von Seiten des Gegenübers vorangegangen, spricht man von einer wechselseitigen Beleidigung. Die Beleidigungen in diesem Fall “heben sich gegenseitig auf” und sind nicht strafbar.

Wann gilt eine Beleidigung als schwerwiegend?

Das Gericht entscheidet, wann eine Beleidigung als schwere Beleidigung gilt. Meistenfalls ist dies jedoch gegeben, wenn die Beleidigung…

  • öffentlich getätigt wird bzw. viele Anwesende die Beleidigung wahrnehmen.
  • …die Intimsphäre verletzt.
  • …sogar wiederholt getätigt wird.

Was ist eine Beleidigung sexueller Grundlage?

Eine Beleidigung sexueller Grundlage ist beispielsweise gegeben, wenn Person A Person B als “pervers” bezeichnet. Aber auch nonverbale Kommunikation (Gesten) kann eine Beleidigung sexueller Grundlage sein. Auch das Bieten von Geld für sexuelle Dienstleistungen, obwohl die betroffene Person nicht in diesem Gewerbe tätig ist, zählt als Beleidigung sexueller Grundlage.

Gibt es die sog. Beamtenbeleidigung?

Eine sog. Beamtenbeleidigung in der Form, dass diese höher bestraft oder aufgrund der betroffenen Person anders gehändelt wird, gibt es in Deutschland nicht. 

Die einzige Besonderheit ist die, dass Beamten – beispielsweise Polizisten – die Anzeige mit ihrem Vorgesetzten zusammen stellen können.

Die Beleidigung einer Monarchie oder eines Staatsoberhaupts hingegen – wie beispielsweise in Deutschland der Bundespräsident – wird gesondert behandelt. Gemäß StGB § 90 kann hier die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.

Beispiele für Beleidigungen

Beleidigungen können auf verschiedene Arten begangen werden, sowohl verbal als auch durch Gesten oder TätlichkeitenEinige Beispiele sind:

  • Schmähworte wie „Arschloch“ oder „Idiot“
  • Abfällige Gesten wie das Tippen an die Stirn („den Vogel zeigen“), den Mittelfinger zeigen oder die Zunge herausstrecken
  • Tätlichkeiten wie Anspucken, Schubsen oder Ohrfeigen
  • Beleidigungen in Abwesenheit des Opfers gegenüber Dritten

Auch wenn die Beleidigung nicht aufgrund des Inhalts, sondern aufgrund der Umstände als solche zu werten ist, spricht man von einer „Formalbeleidigung“. Beispiele wären:

  • Ein Arbeitnehmer wird vor Kollegen als „dumm“ bezeichnet
  • Ein Lehrer findet ein Bild mit der Aufschrift „IQ = 0“ auf seinem Tisch
  • Ein Hochzeitsredner schildert die Vergangenheit des Bräutigams in herabwürdigender Art

Was kann ich gegen eine Beleidigung tun?

Zunächst können Sie die Beleidigung bei der Polizei anzeigen. Beachten Sie, dass Sie auch Anzeige gegen Unbekannt stellen können.

Um gegen eine Beleidigung wirkungsvoll vorgehen zu können, verfügen Sie bestenfalls über Beweise. Dabei kann es sich um glaubwürdige Zeugen, Videos, Nachrichten auf dem Handy oder Papier o.Ä. handeln. Denn “leider” liegt die Beweislast bei Ihnen. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie beleidigt wurden.

Damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird, reicht die Anzeige allein jedoch nicht aus (Beleidigung = Antragsdelikt). Sie müssen zudem noch einen Strafantrag bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht stellen. Der Strafantrag muss binnen 3 Monate nach der Tat gestellt werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Sachverhalt. Daraufhin kann es wie folgt weitergehen:

  1. Der Fall wird mit oder ohne Auflagen für den Täter eingestellt.
  2. Der Täter erhält ohne Verhandlung das Strafmaß.
  3. Es kommt zur Hauptverhandlung, in welchem über das Strafmaß und alles weitere entschieden wird.

Da es sich bei der Beleidigung um eine Zivilklage handelt, können Sie sich alternativ auch außergerichtlich mit dem Täter einigen.

An welchen Anwalt kann ich mich wenden?

Sie wurden beleidigt und möchten, dass die Tat strafrechtlich verfolgt wird? Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt für Strafrecht.

Wann verjähren Beleidigungen?

Grundsätzlich gibt es zwei Verjährungsfristen, die Sie kennen sollten. 

Zum einen gibt es die Verfolgungsverjährung. Die Beleidigung kann nicht mehr angezeigt werden, wenn die Verfolgungsverjährung verstrichen ist.

Zum anderen gibt es die Vollstreckungsverjährung. In diesem Fall wurde ein Urteil schon gefällt, die Strafe konnte jedoch aus beliebigen Gründen nicht vollstreckt werden. Ist die Vollstreckungsverjährung verstrichen, kann das Urteil – z.B. eine Freiheitsstrafe – nicht mehr vollzogen werden.

Wann eine Beleidigung verjährt, ist in beiden Fällen von dem Strafhöchstmaß abhängig. Beläuft sich dieses auf einen Zeitraum unter einem Jahr, ist die Verjährung nach drei Jahren gegeben. Beträgt die maximale Freiheitsstrafe über ein Jahr, tritt die Verjährung nach fünf Jahren ein.

Bei der Beleidigung ist das Strafhöchstmaß von der Schwere selbiger abhängig. Insofern kann die Beleidigung bereits nach drei Jahren oder erst nach fünf Jahren verjähren.

Kann ich Schmerzensgeld erhalten?

Ob Sie aufgrund einer Beleidigung Anspruch auf Schmerzensgeld haben, hängt von dem Ausmaß der Beleidigung ab.

Hierbei muss das Gericht die Schwere der Beleidigung, den Kontext selbiger, evtl. Vorstrafen des Täters sowie Folgeschäden berücksichtigen.

Zieht die Beleidigung beispielsweise psychische Erkrankungen oder den Verlust der Arbeitsstelle nach sich, kann ein Schmerzensgeld durchaus berechtigt sein.

Beleidigung oder üble Nachrede – wo liegt der Unterschied?

Die Beleidigung ist zunächst insofern von der üblen Nachrede zu unterscheiden, dass sich hierbei in der Regel der Täter direkt an das Opfer wendet. 

Das Opfer wird direkt beschimpft, mit Gesten oder Taten beleidigt. Eine Beleidigung ist auch dann gegeben, wenn die Aussage der Wahrheit entspricht, aber ehrverletzend ist.Bei der üblen Nachrede hingegen wird die ehrverletzende Aussage über das Opfer gegenüber einer dritten Person getätigt. Hierbei ist jedoch der Wahrheitsgehalt sehr wohl von Belang. Stellt sich die Aussage als nicht wahr oder nicht erweislich wahr heraus, muss sich der Täter verantworten.

Strafe für Beleidigung: Gibt es eine Tabelle?

Eine feste Tabelle mit festgelegten Strafen für Beleidigungen gibt es nicht, da die Strafe individuell vom Gericht festgelegt wird. Allerdings lassen sich einige Richtlinien und Beispiele aus der Rechtsprechung ableiten:

Strafrahmen für Beleidigungen

Der gesetzliche Strafrahmen für Beleidigungen nach § 185 StGB sieht Folgendes vor:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • oder Geldstrafe
  • Bei Beleidigung durch eine Tätlichkeit: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Beispiele aus der Rechtsprechung: Strafen für Beleidigungen

Folgende Urteile geben einen Eindruck über mögliche Strafen:

BeleidigungStrafe
„Alter Mann“Keine Strafe
„ACAB“ auf KleidungGeldstrafe von 100 Tagessätzen
Diverse schwere Beleidigungen gegen Polizisten2 Wochen Dauerarrest
„Alte Sau“Geldstrafe von 2.500 Euro
„Fieses Miststück“Geldstrafe von 2.500 Euro
„Schlampe“Geldstrafe von 1.500 Euro
Stinkefinger im StraßenverkehrBis zu 4.000 Euro Geldstrafe

Einflussfaktoren auf die Strafhöhe bei einer Beleidigung

Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Schwere der Beleidigung
  • Kontext und Umstände
  • Vorstrafen des Täters
  • Einkommen des Täters (bei Geldstrafen)
  • Reue und Entschuldigung

Gerade bei Ersttätern wird häufig eine Geldstrafe verhängt oder das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen drohen aber auch Freiheitsstrafen.

Vorgehen bei einer Anzeige

Eine Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet:

  • Das Opfer muss innerhalb von 3 Monaten Strafantrag stellen
  • Ohne Strafantrag wird in der Regel nicht ermittelt
  • Anzeige kann bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erstattet werden
  • Der Sachverhalt sollte präzise geschildert werden

Insgesamt zeigt sich, dass die Strafen für Beleidigungen sehr unterschiedlich ausfallen können. Eine anwaltliche Beratung ist daher oft sinnvoll – sowohl für Beschuldigte als auch für Opfer von Beleidigungen.

Neueste Beiträge