Google 1-Sterne-Bewertung löschen: schnell und einfach

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Sie haben eine Google 1-Sterne-Bewertung – vielleicht sogar ohne Begleittext – erhalten? Das sind wahrscheinlich, die mit am ärgerlichsten Bewertungen, die man erhalten kann. Man stellt sich die Fragen: Wer ist dafür verantwortlich? Was soll das?

Glücklicherweise gibt es Wege, solche Bewertungen zu löschen oder ihre Auswirkungen auf die eigene Online-Präsenz zu minimieren.

Wie können Google 1-Sterne Bewertungen gelöscht werden?

Entweder der Verfasser der Bewertung oder Google selbst hat die Berechtigung, diese zu löschen. Um gegen die Rezension vorzugehen, ist es notwendig, die Rechtsabteilung von Google mit rechtlichen Argumenten von der Gesetzeswidrigkeit der Bewertung zu überzeugen. Die Rolle des Anwalts besteht demnach darin, Google davon zu überzeugen, dass die Bewertung rechtswidrig ist, sodass Google dann die Löschung durchführt.

Im Prinzip gibt es zwei Argumentationen, denen man folgen kann:

  1. Geltendes Recht: Da nicht nachvollzogen werden kann, ob der Nutzer tatsächlich eine echte Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat, könnte dies bereits ein Ansatzpunkt sein. Zwar ist prinzipiell auch eine 1-Sterne Bewertung ohne Text eine freie Meinungsäußerung – dennoch muss es klare Bezugspunkte für einen echten Kontakt, eine echte Erfahrung geben.
  2. Google Richtlinien: Mit der Richtlinie Themaverfehlung beschreibt Google, dass es sich bei einer Rezension um einen echten Erfahrungsbericht handeln soll. Das Wort „Bericht“ setzt bereits voraus, dass es einen Textanteil geben sollte.

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Weitere Informationen zum Ablauf und Kosten

OLG Köln mit wegweisendem Urteil (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22 entschieden, dass eine – in diesem Fall von einem Mitbewerber – abgegebene 1-Sterne Bewertung auf Google dann unzulässig und entsprechend von Google zu entfernen ist, wenn es lediglich zu einem einfachen Kontakt kam, aber keine Geschäftsbeziehung eingegangen wurde.

Im konkreten Fall ging es um ein IT-Unternehmen, welches wiederum ein anderes IT-Unternehmen kommentarlos mit einem Stern bewertet hatte, obwohl es nachweislich keine Geschäftsbeziehung gab. Kontakt wurde zwar zueinander aufgenommen, dies würde jedoch eine solche Bewertung nicht rechtfertigen – so das OLG Köln in ihrer Begründung. Die beanstandete Bewertung sei im Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend.

Die genaue Begründung liest sich wie folgt:

Die Äußerung des Beklagten ist in ihrem tatsächlichen Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend. Sterne-Bewertungen unternehmerischer Leistungen auf Google-Profilen werden vom angesprochenen Verkehr nicht als reine Meinungsäußerung verstanden, sondern als persönliche Bewertung einer tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung […]. Insoweit enthalten solche Bewertungen einen Tatsachenkern, an den die subjektive Bewertung anknüpft. Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik […].

OLG Köln (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)

Das vollständige Urteil ist hier nachzulesen: https://openjur.de/u/2478933.html

Soll auf die 1-Sterne-Bewertung reagiert werden?

Prinzipiell empfehlen wir bei manchen Rezensionen Stellung zu beziehen. Bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text macht das aus unserer Sicht aber wenig bis gar keinen Sinn. Eigentlich müssten Sie ja folgendes antworten:

„Tut uns leid, dass Sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben. Damit wir das in Zukunft vermeiden können, bitten wir Sie den Sachverhalt näher zu erläutern.“

Das Problem: Es kann kein Dialog entstehen, da der vermeintliche Rezensent wiederum nicht auf die Stellungnahme antworten kann. Und editiert er seine Rezension wenigstens dementsprechend? Möglich, aber sehr wahrscheinlich nicht. Es bleibt also nur der Löschauftrag!

Häufige gestellte Fragen zu Google 1-Sterne Bewertungen

Was sagen unsere Kunden?

5.0
Basierend auf 408 Bewertungen
powered by Google
AM TestAM Test
13:45 30 Oct 24
Ich war von meiner Erfahrung mit diesem Anwaltsbüro sehr beeindruckt. Der Kontakt war von Anfang an freundlich und professionell, und meine Anliegen wurden rasch und umfassend bearbeitet. Besonders hervorzuheben ist die schnelle Reaktion des Teams: Als eine schädigende Bewertung, die bereits entfernt worden war, plötzlich wieder auftauchte, ging das Büro sofort und gezielt auf das Problem ein und konnte alles erfolgreich klären. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft mit diesem Büro zusammenzuarbeiten und weitere Aufträge zu bearbeiten. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!
Elif AslanElif Aslan
12:02 28 Oct 24
Stefan BrockmannStefan Brockmann
13:09 17 Oct 24
FrankFrank
09:16 10 Oct 24
Super, sehr guter Service
Belinda HauerBelinda Hauer
15:35 07 Oct 24
Meine negativen Bewertungen wurden sehr schnell und unkompliziert gelöscht. Sowohl per Mail als auch per Telefon war die Kanzlei sehr gut erreichbar und der Umgang sehr freundlich.Ich kann ADWUS uneingeschränkt empfehlen.
Wolfgang BeckWolfgang Beck
18:23 04 Oct 24
Sehr zügig und zielführend
Social Media TeamSocial Media Team
14:52 30 Sep 24
schnell, korreckt und ein sehr freundlicher Service
Irene 63Irene 63
15:37 23 Sep 24
Nach knapp zwei Wochen wurde die negative Bewertung entfernt. Vielen Dank.
Juan Jimenez-QuiñonesJuan Jimenez-Quiñones
07:56 17 Sep 24
Beate SchibilleBeate Schibille
07:30 16 Sep 24
Sehr schnelle, professionelle Erledigung zu den abgesprochenen Konditionen. Uneingeschränkt weiter zu empfehlen!
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