Eine einzige 1-Stern-Bewertung bei Google kann einem Unternehmen spürbar schaden: Der Gesamtschnitt rutscht ab, neue Kunden werden verunsichert und im schlimmsten Fall entstehen messbare Umsatzeinbußen.
Besonders ärgerlich ist das, wenn die Bewertung offensichtlich ungerecht, beleidigend, gefälscht oder sogar von einem Mitbewerber stammt. In vielen dieser Fälle müssen Sie das nicht einfach hinnehmen – häufig kann die Bewertung gelöscht werden.
Auf dieser Seite erklären wir:
- wann eine 1-Stern-Bewertung rechtswidrig ist,
- wie Sie selbst Schritt für Schritt bei Google die Löschung beantragen,
- warum 1-Stern-Bewertungen ohne Text besondere Chancen bieten,
- was es kostet, eine Bewertung professionell löschen zu lassen,
- und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Kann man eine Google 1-Stern-Bewertung löschen?
Ja. Eine 1-Stern-Bewertung bei Google kann gelöscht werden, wenn sie gegen Gesetze (zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder geschäftsschädigende Fake-Bewertungen) oder gegen die Google-Richtlinien verstößt. In diesen Fällen kann das Unternehmen die Bewertung über das Google-Tool melden und – falls nötig – mit anwaltlicher Unterstützung die Löschung durchsetzen.
Wann ist eine 1-Stern-Bewertung rechtswidrig?
Ob eine Bewertung gelöscht werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Bestimmte Konstellationen tauchen in der Rechtsprechung aber immer wieder auf und bieten gute Ansatzpunkte für eine Löschung.
Kein echter Kundenkontakt („Fake-Bewertung“)
Wenn jemand eine 1-Stern-Bewertung abgibt, ohne jemals Kunde Ihres Unternehmens gewesen zu sein, kann das rechtswidrig sein.
Gerichte haben entschieden, dass Google Bewertungen prüfen und löschen muss, wenn das Unternehmen plausibel darlegt, dass es keinen Kundenkontakt mit der bewertenden Person gab.
Kurz gesagt: Wer nie Kunde war, soll auch nicht so tun, als ob – schon gar nicht mit einem pauschalen 1-Stern-Downvote.
Bewertung durch Mitbewerber oder Personen mit Interessenkonflikt
Bewertungen durch Mitbewerber oder Personen mit einem klaren Interessenkonflikt sind besonders kritisch.
Beispiele:
- Mitbewerber bewertet Ihr Unternehmen mit 1 Stern, ohne erkennbaren Anlass.
- Ex-Mitarbeiter „rächt“ sich mit einer vernichtenden Bewertung.
- Bewertungen werden von beauftragten Dritten abgegeben, um das Ranking Ihres Unternehmens zu beschädigen.
In solchen Konstellationen kommen wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht – bis hin zu Unterlassung und Schadensersatz.
Falsche Tatsachenbehauptungen
Nicht alles, was negativ ist, ist zulässig. Meinungsäußerungen sind bis zu einem gewissen Grad erlaubt – falsche Tatsachenbehauptungen dagegen nicht.
Beispiele:
- „Die Praxis stellt nie Rechnungen aus“, obwohl das Gegenteil belegt werden kann.
- „Die Firma betrügt systematisch ihre Kunden“, ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt.
In solchen Fällen kommen Unterlassungs- und Löschungsansprüche in Betracht, teilweise auch strafrechtliche Konsequenzen (üble Nachrede, Verleumdung).
Beleidigungen und Schmähkritik
Unzulässig sind auch reine Beschimpfungen und Schmähkritik, zum Beispiel:
- „Der Inhaber ist ein Idiot.“
- „Der Arzt ist ein Betrüger“, ohne weitere Begründung.
Solche Aussagen greifen die Ehre und das Ansehen konkret an. Sie sind weder von der Meinungsfreiheit gedeckt noch mit den Google-Richtlinien vereinbar und können entfernt werden.
Mehrfachbewertungen und organisierte Negativkampagnen
Häufen sich innerhalb kurzer Zeit mehrere 1-Stern-Bewertungen, ohne dass ein entsprechender Kundenkontakt stattgefunden hat, kann eine koordinierte Negativkampagne vorliegen.
Typische Anzeichen:
- Viele neue Bewertungen in sehr kurzer Zeit.
- Ähnliche Formulierungen oder inhaltlich kaum nachvollziehbare Bewertungen.
- Verdacht auf gesteuerte Aktionen durch Mitbewerber oder Dritte.
In solchen Fällen lohnt es sich, die Bewertungen gesammelt anzugreifen und juristisch zu prüfen.

OLG Köln mit wegweisendem Urteil (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22 entschieden, dass eine – in diesem Fall von einem Mitbewerber – abgegebene 1-Sterne Bewertung auf Google dann unzulässig und entsprechend von Google zu entfernen ist, wenn es lediglich zu einem einfachen Kontakt kam, aber keine Geschäftsbeziehung eingegangen wurde.
Im konkreten Fall ging es um ein IT-Unternehmen, welches wiederum ein anderes IT-Unternehmen kommentarlos mit einem Stern bewertet hatte, obwohl es nachweislich keine Geschäftsbeziehung gab. Kontakt wurde zwar zueinander aufgenommen, dies würde jedoch eine solche Bewertung nicht rechtfertigen – so das OLG Köln in ihrer Begründung. Die beanstandete Bewertung sei im Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend.
Google 1-Sterne-Bewertung löschen – Schritt-für-Schritt für Unternehmen
Im ersten Schritt können Sie selbst versuchen, die 1-Stern-Bewertung über Google löschen zu lassen. Google stellt hierfür ein eigenes Tool zur Verfügung.
Schritt 1: Bewertung sichern (Screenshot & Dokumentation)
Bevor Sie gegen eine Bewertung vorgehen, sollten Sie alle relevanten Informationen sichern:
- Screenshot der Bewertung (inklusive Datum, Name/Initialen, Sterne).
- Link zu Ihrem Google-Unternehmensprofil.
- Notiz, ob und welcher Kontakt mit der bewertenden Person bestand.
Diese Dokumentation ist später wichtig, um gegenüber Google und gegebenenfalls vor Gericht belegen zu können, warum die Bewertung rechtswidrig ist.
Schritt 2: Prüfen, ob ein Rechts- oder Richtlinienverstoß vorliegt
Stellen Sie sich unter anderem folgende Fragen:
- Gab es tatsächlich einen Kundenkontakt mit der bewertenden Person?
- Enthält der Text falsche Behauptungen über Ihr Unternehmen, Ihre Leistungen oder konkrete Personen?
- Ist der Inhalt beleidigend, diskriminierend oder hasserfüllt?
- Besteht ein erkennbarer Interessenkonflikt (Mitbewerber, Ex-Mitarbeiter, privater Konflikt)?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, ist ein Löschversuch in der Regel sinnvoll.
Schritt 3: Bewertung im Google-Tool melden
Google bietet für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum das Tool Unternehmensbewertungen auf Google verwalten an. darüber können Sie Rezensionen zentral melden und den Bearbeitungsstand einsehen.
Typisches Vorgehen:
- Tool „Unternehmensbewertungen auf Google verwalten“ aufrufen.
- Mit dem Google-Konto anmelden, das mit Ihrem Unternehmensprofil verknüpft ist.
- Ihr Unternehmen auswählen.
- Die betreffende Bewertung auswählen und auf „Bewertung melden“ oder „Neue Rezension zum Entfernen melden“ klicken.
- Einen konkreten Grund auswählen (zum Beispiel „Kein Kundenkontakt“, „Beleidigung“, „falsche Tatsachenbehauptung“) und kurz begründen, warum die Bewertung gegen Gesetze oder Richtlinien verstößt.
Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Begründung ist, desto besser sind die Chancen, dass Google die Bewertung entfernt.
Schritt 4: Auf die Prüfung durch Google warten
Nach Ihrer Meldung prüft Google, ob die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt.
In der Praxis gilt:
- Oft erfolgt eine Reaktion innerhalb weniger Tage.
- Die Entscheidung wird selten ausführlich begründet – Sie sehen in der Regel nur, ob die Bewertung entfernt wurde oder nicht.
Die bewertende Person erhält keine Nachricht darüber, dass Sie die Rezension gemeldet haben. Sie sieht nur, ob die Bewertung weiterhin online ist oder verschwunden ist.
Schritt 5: Was tun, wenn Google die Löschung ablehnt?
Wird die 1-Stern-Bewertung nicht entfernt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Erneute Meldung/Einspruch
Wenn neue Informationen vorliegen oder die erste Begründung zu allgemein war, kann eine erneute Meldung sinnvoll sein. - Juristisches Vorgehen gegen Google
Ist die Bewertung eindeutig rechtswidrig, kann Google auf Unterlassung und Löschung in Anspruch genommen werden. In dringenden Fällen kommt auch eine einstweilige Verfügung in Betracht. - Vorgehen gegen den Verfasser
Zusätzlich oder alternativ kann gegen den Verfasser der Bewertung vorgegangen werden – mit Unterlassungsansprüchen, gegebenenfalls Schadensersatzforderungen und in manchen Fällen auch strafrechtlichen Schritten.
Spätestens jetzt ist es sinnvoll, uns als spezialisierte Kanzlei einzuschalten, um Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
1-Stern-Bewertung ohne Text – besonders gute Chancen
1-Stern-Bewertungen ohne jeglichen Kommentar sind für Unternehmen besonders frustrierend: Sie drücken den Sterne-Durchschnitt, ohne dass nachvollziehbare Gründe genannt werden.
Gerichte sehen solche Bewertungen oft kritisch, vor allem wenn es keinen echten Kundenkontakt gibt. In mehreren Entscheidungen wurde Google verpflichtet, unkommentierte 1-Stern-Bewertungen zu prüfen und zu löschen, wenn das Unternehmen plausibel darlegt, dass kein Kundenverhältnis bestanden hat oder ein Mitbewerber hinter der Bewertung steht.
Merke: Je weniger konkrete Informationen eine Bewertung enthält, desto eher fehlt eine tragfähige Tatsachengrundlage – und desto besser sind die Chancen, die Bewertung löschen zu lassen.
Soll ich auf eine 1-Stern-Bewertung antworten oder lieber schweigen?
Viele Unternehmen fragen sich: „Soll ich auf diese Bewertung öffentlich reagieren?“
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, folgende Grundsätze helfen aber bei der Entscheidung:
- Bei berechtigter Kritik (echter Vorfall, verständliche Beschwerde) ist eine sachliche, lösungsorientierte Antwort meist sinnvoll. Sie zeigt, dass Sie sich kümmern und Probleme ernst nehmen.
- Bei offensichtlich rechtswidrigen, beleidigenden oder gefälschten Bewertungen sollte man sehr vorsichtig sein. Hier kann eine ausführliche Antwort die Bewertung nur noch sichtbarer machen.
Mögliche Nachteile einer unüberlegten Antwort:
- Die Bewertung wird durch die Diskussion zusätzlich hervorgehoben.
- Emotionale oder vorschnelle Formulierungen können unprofessionell wirken.
- Die Antwort kann später gegen das Unternehmen verwendet werden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.
Empfehlung: Reagieren Sie nur dann öffentlich, wenn Ihre Antwort klar, ruhig und professionell ist – und prüfen Sie parallel, ob eine Löschung möglich ist.
Google 1-Stern-Bewertung selbst löschen – für Bewerter
Wenn Sie selbst eine 1-Stern-Bewertung abgegeben haben und diese wieder entfernen oder ändern möchten, können Sie das jederzeit in Ihrem Google-Konto tun.
Typische Schritte:
- Google Maps öffnen und mit dem Konto anmelden, mit dem Sie die Bewertung abgegeben haben.
- Oben rechts auf das Profilbild klicken und den Bereich „Ihre Beiträge“ oder „Rezensionen“ öffnen.
- Die betreffende Bewertung heraussuchen.
- Auf die drei Punkte neben der Bewertung klicken und „Löschen“ oder „Bearbeiten“ wählen.
So kann eine Bewertung problemlos nachträglich angepasst oder vollständig entfernt werden.
Kosten und Ablauf, wenn Adwus die Löschung übernimmt
Viele Unternehmen versuchen den ersten Löschversuch bei Google selbst – was durchaus legitim ist. Wenn Google aber nicht reagiert oder den Antrag ablehnt, sind die Möglichkeiten ohne juristische Unterstützung oft schnell ausgeschöpft.
Unser typischer Ablauf bei Adwus:
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie senden uns die Bewertung (Screenshot oder Link) und schildern kurz den Hintergrund.
Wir prüfen, ob es aus unserer Sicht realistische Chancen auf eine Löschung gibt. - Rechtliche Bewertung und Strategie
Wir prüfen, ob die Bewertung gegen Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsnormen verstößt und gleichen dies mit aktueller Rechtsprechung und den Google-Richtlinien ab. - Außergerichtliches Vorgehen
Wir formulieren eine juristisch fundierte Beschwerde gegenüber Google und untermauern diese bei Bedarf mit Nachweisen (kein Kundenkontakt, Dokumentation, Screenshots).
Wenn es sinnvoll ist, beziehen wir den Verfasser der Bewertung mit ein. - Gerichtliche Schritte (falls erforderlich)
Wenn Google trotz klarer Rechtslage nicht löscht, prüfen wir gerichtliche Schritte – zum Beispiel eine Unterlassungsklage oder einstweiligen Rechtsschutz.
Kosten: Das Löschen einer Google Bewertung kostet sie ab 49,- Euro. Wichtig: Wir führen nach Ihrer Kontaktaufnahme zunächst einen Löschbarkeitscheck durch. Dann erhalten sie von uns ein unverbindliches Angebot. Es entstehen bis hierhin noch keine Kosten für Sie! Erst wenn Sie uns tatsächlich mit der Löschung beauftragen.
Häufige gestellte Fragen zu Google 1-Sterne Bewertungen



