Google 1-Sterne-Bewertung löschen: schnell und einfach

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Sie haben eine Google 1-Sterne-Bewertung – vielleicht sogar ohne Begleittext – erhalten? Das sind wahrscheinlich, die mit am ärgerlichsten Bewertungen, die man erhalten kann. Man stellt sich die Fragen: Wer ist dafür verantwortlich? Was soll das?

Glücklicherweise gibt es Wege, solche Bewertungen zu löschen oder ihre Auswirkungen auf die eigene Online-Präsenz zu minimieren.

Wie können Google 1-Sterne Bewertungen gelöscht werden?

Entweder der Verfasser der Bewertung oder Google selbst hat die Berechtigung, diese zu löschen. Um gegen die Rezension vorzugehen, ist es notwendig, die Rechtsabteilung von Google mit rechtlichen Argumenten von der Gesetzeswidrigkeit der Bewertung zu überzeugen. Die Rolle des Anwalts besteht demnach darin, Google davon zu überzeugen, dass die Bewertung rechtswidrig ist, sodass Google dann die Löschung durchführt.

Im Prinzip gibt es zwei Argumentationen, denen man folgen kann:

  1. Geltendes Recht: Da nicht nachvollzogen werden kann, ob der Nutzer tatsächlich eine echte Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat, könnte dies bereits ein Ansatzpunkt sein. Zwar ist prinzipiell auch eine 1-Sterne Bewertung ohne Text eine freie Meinungsäußerung – dennoch muss es klare Bezugspunkte für einen echten Kontakt, eine echte Erfahrung geben.
  2. Google Richtlinien: Mit der Richtlinie Themaverfehlung beschreibt Google, dass es sich bei einer Rezension um einen echten Erfahrungsbericht handeln soll. Das Wort „Bericht“ setzt bereits voraus, dass es einen Textanteil geben sollte.

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Weitere Informationen zum Ablauf und Kosten

OLG Köln mit wegweisendem Urteil (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22 entschieden, dass eine – in diesem Fall von einem Mitbewerber – abgegebene 1-Sterne Bewertung auf Google dann unzulässig und entsprechend von Google zu entfernen ist, wenn es lediglich zu einem einfachen Kontakt kam, aber keine Geschäftsbeziehung eingegangen wurde.

Im konkreten Fall ging es um ein IT-Unternehmen, welches wiederum ein anderes IT-Unternehmen kommentarlos mit einem Stern bewertet hatte, obwohl es nachweislich keine Geschäftsbeziehung gab. Kontakt wurde zwar zueinander aufgenommen, dies würde jedoch eine solche Bewertung nicht rechtfertigen – so das OLG Köln in ihrer Begründung. Die beanstandete Bewertung sei im Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend.

Die genaue Begründung liest sich wie folgt:

Die Äußerung des Beklagten ist in ihrem tatsächlichen Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend. Sterne-Bewertungen unternehmerischer Leistungen auf Google-Profilen werden vom angesprochenen Verkehr nicht als reine Meinungsäußerung verstanden, sondern als persönliche Bewertung einer tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung […]. Insoweit enthalten solche Bewertungen einen Tatsachenkern, an den die subjektive Bewertung anknüpft. Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik […].

OLG Köln (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)

Das vollständige Urteil ist hier nachzulesen: https://openjur.de/u/2478933.html

Soll auf die 1-Sterne-Bewertung reagiert werden?

Prinzipiell empfehlen wir bei manchen Rezensionen Stellung zu beziehen. Bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text macht das aus unserer Sicht aber wenig bis gar keinen Sinn. Eigentlich müssten Sie ja folgendes antworten:

„Tut uns leid, dass Sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben. Damit wir das in Zukunft vermeiden können, bitten wir Sie den Sachverhalt näher zu erläutern.“

Das Problem: Es kann kein Dialog entstehen, da der vermeintliche Rezensent wiederum nicht auf die Stellungnahme antworten kann. Und editiert er seine Rezension wenigstens dementsprechend? Möglich, aber sehr wahrscheinlich nicht. Es bleibt also nur der Löschauftrag!

Häufige gestellte Fragen zu Google 1-Sterne Bewertungen

Was sagen unsere Kunden?

5.0
Basierend auf 433 Bewertungen
powered by Google
Stefan LeukartStefan Leukart
06:32 16 Jan 25
Innerhalb von nur wenigen Tagen waren alle unberechtigten negativen Bewertungen über uns in Google gelöscht! MEGA tolle Arbeit!
Svenja MazuwSvenja Mazuw
20:02 15 Jan 25
Ungerechtfertigte schlechte Rezensionen wurden sehr schnell zu fairem Preis gelöscht. Bin sehr zufrieden!
Fritz ScheitheFritz Scheithe
19:37 15 Jan 25
Negative Google Bewertung in wenigen Tagen gelöscht.Vielen Dank!
Thomas SiegelThomas Siegel
11:05 15 Jan 25
Sehr schnelle und kompetente Hilfe bei meinen Anliegen. Gerne wieder, vielen Dank!
Daniel ZenknerDaniel Zenkner
12:19 14 Jan 25
sehr zufrieden 🙂
DR T.DR T.
11:40 14 Jan 25
Schneller und professioneller Service. Zuverlässig. Sicher. Rasche Bearbeitung der Anliegen. Absolut empfehlenswert!
Alex BadassAlex Badass
14:13 13 Jan 25
Eine ganz hervorragende Leistung der ADWUS Rechtsanwälte. Verschiedene Fake Rezensionen wurden innerhalb weniger Tage aus Google gelöscht. Wirklich ganz super Leistung. Vielen lieben Dank!
Maik SchönebergMaik Schöneberg
13:06 13 Jan 25
Hat zu 100% gehalten, was versprochen wurde. Perfekt!
Susanne SchmidtSusanne Schmidt
18:00 09 Jan 25
Sehr schnelle und professionelle Hilfe bei meinen Anliegen. Die Kommunikation erfolgte vollständig Digital und der Schriftwechsel war klar verständlich und verbindlich. Ich würde jederzeit wieder die Leistungen dieser Kanzlei in Anspruch nehmen. Absolut Empfehlenswert!
Holger StaatsHolger Staats
13:57 09 Jan 25
Hervorragende Kommunikation, ständige Information über den Stand der Angelegenheit, Tätigkeit zur vollsten Zufriedenheit für unser Unternehmen ausgeführt.
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