2 Personen am Tisch

Diffamierung: Was bedeutet das?

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Was bedeutet Diffamierung?

Diffamierung bedeutet, wenn sich jemand bei Dritten über oder direkt gegenüber einer Person negativ wie herabwürdigend äußert, sodass deren Ruf geschädigt wird.

Als Diffamierung gewertet werden üble NachredeVerleumdung und Beleidigung.

Was ist eine öffentliche Diffamierung?

Wie bereits festgestellt, ist eine Diffamierung gegeben, wenn eine Person schlecht über eine andere Person redet oder diese beleidigt. Öffentlich wird die Diffamierung, wenn die Äußerung beispielsweise im Internet – z.B. in sozialen Netzwerken oder Foren – veröffentlicht wird. Genauso gilt sie als öffentlich, wenn beispielsweise ein Zettel mit herabwürdigenden Behauptungen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses aufgehängt wird.

Ist eine Diffamierung strafbar?

Ja, eine Diffamierung ist strafbar. Dazu muss diese jedoch gemäß StGB entweder den Tatbestand der üblen Nachrede, der Verleumdung oder der Beleidigung erfüllen.

Eine Beleidigung oder üble Nachrede kann mit bis zu 2 Jahren, eine Verleumdung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Alternativ kann auch in allen drei Fällen eine Geldstrafe festgesetzt werden.

3 Beispiele für Diffamierungen

  1. Eine erboste Nachbarin wendet sich in einem öffentlich ausgehängten Zettel im Treppenhaus an die Bewohner von 3c: Die “Messis” sollten doch bitte bald vor ihrer Tür aufräumen, sonst würde die Nachbarin Anzeige gegen sie erstatten.
  2. Der Arbeitgeber mahnt rechtskonform seinen Angestellten ab. Daraufhin zeigt ihm dieser erbost den Mittelfinger.
  3. Der Kassierer A behauptet gegenüber dem Filialleiter, dass er Kassierer B dabei gesehen habe, wie dieser Geld entwendet hat, obwohl dies nicht stimmt.

Was tun gegen eine Diffamierung – wie gehe ich damit um?

Wenn es sich um üble Nachrede handelt…

  • … können Sie über Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht eine Unterlassungsklage bei Gericht einreichen. Vorteil: Den Beweis, ob die üble Nachrede wahr ist oder nicht, müssen nicht Sie erbringen.
  • …können Sie alternativ Anzeige erstatten. Oftmals ist diese jedoch nicht sehr erfolgsversprechend.

Wenn es sich um eine Verleumdung handelt…

  • …sollten Sie grundsätzlich binnen 3 Monaten Anzeige bei der Polizei erstatten (wenn der vorherige Gesprächsversuch nicht fruchtet).
  • …können Sie durch Ihren Anwalt außergerichtlich eine Unterlassungserklärung aufsetzen lassen und den Täter unterschreiben lassen.
  • …können Sie, wenn sich der Täter der Unterlassungserklärung verweigert, vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken und Verleumdungsklage einreichen. Nachteil: Sie müssen beweisen, dass der Täter wissentlich eine Lüge über Sie in den Umlauf gebracht hat.

Wenn es sich um eine Beleidigung handelt…

  • …können Sie Anzeige erstatten. 
  • …sollten Sie parallel zur Anzeige einen Strafantrag stellen, wenn Sie wünschen, dass der Fall gerichtlich geregelt wird. Dieser wird von der Polizei geprüft. Anschließend wird der Fall entweder eingestellt oder es kommt zu einem Strafbefehl (schriftliche Festsetzung des Strafmaßes) oder einer Hauptverhandlung.

Diffamierung am Arbeitsplatz

Wurden Sie Opfer einer Diffamierung am Arbeitsplatz? 

Zunächst sollte das klärende Gespräch gesucht werden – bestenfalls unter “Aufsicht” eines parteilosen Dritten. Fruchtet das nicht, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.

Bestenfalls bringen Sie hierzu Beweise mit – beispielsweise in Form eines Zeugen. Je nach Sachverhalt kann dem Täter eine Abmahnung oder eine Kündigung (ordentlich oder fristlos) drohen. 

Diffamieren oder Verleumden – gibt es einen Unterschied?

Eine Diffamierung muss sich nicht unbedingt von einer Verleumdung unterscheiden. Im Gegenteil – eine Diffamierung kann eine Verleumdung sein. 

Dazu muss jedoch aus rechtlicher Sicht Folgendes gegeben sein:

  • Eine Person stellt gegenüber Dritten eine Tatsachenbehauptung über eine andere Person auf, die nicht der Wahrheit entspricht
  • Die Behauptung ist herabwürdigend und kann den Ruf der betreffenden Person schädigen.
  • Die Person, die die Behauptung aufstellt, weiß, dass die Tatsachenbehauptung nicht wahr ist.

Wann handelt es sich um üble Nachrede?

Bei einer Diffamierung kann es sich auch um üble Nachrede handeln. Diese ist der Verleumdung nicht unähnlich.

Auch im Rahmen der üblen Nachrede wird gegenüber Dritten eine unwahre Tatsachenbehauptung über eine Person aufgestellt, welche diese herabwürdigt. Im Gegensatz zur Verleumdung ist jedoch nicht von Belang, ob der Person bewusst ist, ob die Tatsachenbehauptung der Wahrheit entspricht oder nicht.

Wann ist eine Diffamierung eine Beleidigung?

Eine Beleidigung ist gegeben, wenn eine Person eine weitere direkt oder diese über Dritte beschimpft. Zu Beleidigungen zählen allerdings nicht nur mündliche Aussagen, sondern auch schriftliche wie auch abwertende Gesten oder Tätlichkeiten.

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