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Google Einträge löschen: So schützen Sie sich & Ihre Reputation

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

5 gute Gründe Google Einträge zu löschen

Seit 2014 können Sie Ihr „Recht auf Vergessenwerden“ durchsetzen und gemäß diesem rufschädigende Google Einträge löschen lassen. Anbei nur 5 Gründe, aus welchen es sich lohnt, Einträge entfernen zu lassen:

  1. Reputation: Ihr guter Ruf wird beschädigt, indem eine Person unwahre schädigende Informationen über Sie verbreitet.
  2. Privatsphäre: Ihre Adresse sowie private Kontaktdaten wurden ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, um Sie bloßzustellen.
  3. (Sensible) Daten schützen: Jemand hat böswillig sensible Daten zu Ihrer Person oder Ihren Finanzen veröffentlicht.
  4. Karriere: Sie möchten verhindern, dass Ihr künftiger Arbeitgeber einen falschen Eindruck erhält oder schlimmstenfalls Ihre Chance auf Anstellung oder Beförderung zunichte gemacht wird.
  5. Veraltete Einträge: Die veröffentlichten Inhalte sind veraltet und geben nicht den Status quo wieder.

Welche Inhalte können gelöscht werden?

Inhalte, die Sie selbst ins Internet gestellt haben, können Sie in der Regel restlos löschen.
Anders sieht es bei Inhalten aus, die andere Personen über Sie ins Netz gestellt haben.
Folgende Inhalte können Sie laut der Suchmaschine bei Google zum Löschen beantragen:

  • Über „Doxing“ geteilte Kontaktdaten
  • Medizinische oder finanzielle Informationen zu Ihrer Person
  • Nicht einvernehmlich geteilte explizite oder intime Fotos
  • Nicht einvernehmlich geteilte pornographische Inhalte
  • Persönliche Inhalte, deren Löschung bezahlt werden muss

Grundsätzlich gilt: Informationen, die unwahr oder irrelevant, veraltet oder übertrieben sowie nicht für das öffentliche Interesse relevant sind, “dürfen” gelöscht werden. Dies gilt jedoch nur für die EU.

Google Einträge löschen oder löschen lassen – brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich können Sie selbst – kostenlos – schädigende Google Einträge löschen bzw. deren Löschung bei Google beantragen.
Lehnt Google die Löschung jedoch ab, können Sie Ihr Recht nur noch über einen Anwalt durchsetzen. Er wägt Ihre Chancen auf Löschung ab und setzt Ihr Recht auf Vergessenwerden durch.
Hilft auch die rechtskräftige Begründung Ihres Anwalts bei Ihrem Löschungsantrag nicht weiter, kann Ihr Anwalt sich mit dem Webseitenbetreiber, der die Information veröffentlicht hat, auseinandersetzen.

Anleitung: So löschen Sie Google Einträge selbst

Möchten Sie Ihre Google Einträge löschen, müssen Sie für Ihr weiteres Vorgehen unterscheiden, ob Sie Inhalte entfernen möchten, die Sie selbst ins Netz gestellt haben oder andere online gestellt haben.

Eigene Google Einträge löschen

Haben Sie die Information, die Sie nicht mehr veröffentlicht sehen wollen, schon von Ihrer Website entfernt, haben Sie schon den wichtigsten Schritt getan.
Um das Suchergebnis zu diesem veralteten Eintrag nun auch aus den Google Einträgen zu löschen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kopieren Sie sich die URL des betreffenden Inhalts.
  2. Im Falle eines Bildes müssen Sie dazu selbiges aus den Suchergebnissen raussuchen und mit rechtem Mausklick auf selbiges die Linkadresse kopieren.
  3. Rufen Sie dann  “Veraltete Inhalte entfernen” von Google auf.
  4. Wählen Sie die Option “Neuer Antrag” aus.
  5. Wählen Sie nun den passenden Reiter – “Seite” oder “Bild” aus. 
  6. Fügen Sie hier die betreffende URL ein. 
  7. Bestätigen Sie den Vorgang mit einem Klick auf “Senden”.
  8. Klicken Sie abschließend auf “Entfernung beantragen”.

Die Löschung eines Inhalts oder Information auf einer fremden Website mit Formular beantragen

Handelt es sich bei dem Google Eintrag, den Sie entfernen möchten, nicht um einen veralteten Eintrag Ihrer eigenen Webseite, sondern liegt diese auf einer fremden Domain, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Öffnen Sie das Google Formular Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten”.
  2. Füllen Sie das Formular gewissenhaft aus.
  3. Unter “Entfernungsgrund” müssen Sie einen möglichst triftige Begründung abgeben, weshalb der Inhalt gelöscht werden sollte.
  4. Bestätigen Sie wahrheitsgemäß die eidesstattliche Erklärung und “unterschreiben” Sie diese.
  5. Bestätigen Sie den Vorgang mit “Senden”.
  6. Sie erhalten von Google eine Benachrichtigung, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dies kann eine Weile dauern.
  7. Sollte Google Ihren Antrag auf Löschung ablehnen oder gar ignorieren, hilft nur noch der Weg über den Rechtsschutz. Hierbei wird Ihnen Ihr Anwalt voraussichtlich raten, gegen den Webseitenbetreiber und nicht gegen Google selbst vorzugehen.

Beachten Sie: Im Rahmen dieses Prozesses löscht Google “lediglich” die Information oder den Inhalt aus den Google Einträgen! Der Inhalt selbst bleibt weiterhin auf der fremden Webseite bestehen. Möchten Sie diese dort entfernt sehen, müssen Sie das Gespräch mit dem Webseitenbetreiber suchen. Hilft das nicht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Wie lange dauert es, bis die Einträge gelöscht sind?

Google zufolge können veraltete Google Einträge der eigenen Webseite über den o.g. Weg binnen eines Tages gelöscht werden. Anders verhält es sich bei Inhalten fremder Webseiten: Hier muss Google manuell prüfen und das kann dauern. Wie lang, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und lässt sich pauschal leider nicht sagen.

Welche Begründung hilft mir, damit unerwünschte Inhalte aus Google entfernt werden?

Eine rechtskräftige Begründung benötigen hilft Ihnen Ihren Löschantrag erfolgreich durchzusetzen. Hier gibt es leider kein Pauschalrezept, das immer funktioniert.

Ein Anwalt für Internetrecht kann Ihnen hier am besten weiterhelfen und Ihr Recht durchsetzen. Er prüft, wie Ihre Chancen stehen und ob sich die Kosten für Sie am Ende lohnen.

Anstelle sich gegen Google durchsetzen, kann es erfolgversprechender sein, sich gegen den Webseitenbetreiber, der die unerwünschte Information veröffentlicht hat, zu behaupten.

Alle Google Einträge löschen: Fotos, Firma, etc.

Möchten Sie wirklich alle Google Einträge von Ihnen löschen, sollten Sie auch folgende Inhalte im Blick haben:

Bewertungen

Prüfen Sie im gleichen Zuge auch Ihre Bewertungen. Unwahre negative Bewertungen schädigen Ihr Unternehmen sowie Ihren Umsatz, indem sie Neukunden abschrecken und Stammkunden irritieren. Wir prüfen gerne kostenlos Ihre Reputation.
Finden sich negative Bewertungen, entfernen wir diese. Dabei machen wir keine falschen Versprechungen. Wir bieten nur an, Bewertungen zu entfernen, deren Löschung wir als erfolgversprechend ansehen.

Google Maps Eintrag oder Google My Business Eintrag löschen 

Möchten Sie für Ihre Firma Ihren Google Maps Eintrag oder Google My Business Eintrag löschen, können Sie dazu unserer gleichnamigen Anleitung “Google My Business löschen” folgen.

Google Fotos löschen

Auch zum Thema Fotos haben wir eine Anleitung für Sie, falls Sie peinliche oder rufschädigende Google Fotos löschen möchten.

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