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Identitätsdiebstahl: Die Folgen von Datenmissbrauch

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Wann liegt Identitätsdiebstahl vor?

Identitätsdiebstahl sowie Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn Ihre persönlichen Daten entwendet und für fremde Zwecke missbraucht werden. Hierbei kann es sich um Bankdaten, Mailadressen, Sozialversicherungsnummer, Ihre Adresse, Geburtsdatum etc. handeln. Die Täter nutzen die Daten u.a. um sich an Ihrem Geld zu bereichern oder um Ihren Ruf zu schädigen.
Die Tat kann schwerwiegende Folgen für die Opfer nach sich ziehen. Unglücklicherweise nehmen Fälle von Identitätsdiebstahl signifikant zu.

Identitätsdiebstahl nach StGb – welche Strafe ist zu erwarten?

Je nach Identitätsdiebstahl kann es sich u.a. um einen Tatbestand nach StGB § 202 – Ausspähen von Daten -,  § 238 – Nachstellung – oder § 269 – Fälschung beweiserheblicher Daten – handeln. Es kann aber auch unter § 42 – Strafvorschriften – des Bundesdatenschutzgesetz fallen.

Straftaten nach § 202 oder § 238 werden mit einer Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Schwere Tatbestände nach § 238 werden mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet. 
Tatbestände nach § 269 werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.

Wann verjährt Identitätsdiebstahl?

Straftaten nach StGB § 238 oder § 269 verjähren nach 5 Jahren. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um schwere Tatbestände handelt.

Welche Folgen kann Identitätsdiebstahl haben? Verschiedene Beispiele

Ein Identitätsdiebstahl und -missbrauch kann viele Formen annehmen. So können die Daten des Personalausweises – Geburtsdatum, Adresse und Personalausweisnummer – , die Zugangsdaten von Accounts – sei es von Shops oder Social Media Kanäle – sowie Bankdaten ent- und verwendet werden.

Diese Übergriffe haben in der Regel weitreichende Folgen:

  • Reputationsverlust: Verschafft sich der Täter mit Ihren Daten Zugang zu Ihren Accounts – beispielsweise Twitter & Co. – kann er dort sein Unwesen treiben und Inhalte unter Ihrem Namen (auch bekannt als sog. Nicknapping) veröffentlichen, die Ihren Ruf schädigen. 
  • Verlust Ihrer Privatsphäre: Der Täter kann Ihre Daten auch dazu nutzen, um direkt Ihre Privatsphäre zu verletzen. So könnte er beispielsweise Ihre privaten Kontaktdaten – Adresse, Telefonnummer etc. – für jeden sichtbar im Internet veröffentlichen.
  • Unterlassungsklagen: Je nachdem wie Ihre Daten missbraucht und “eingesetzt” werden, kann dies dazu führen, dass Sie Unterlassungsklagen erreichen. So kann beispielsweise der Täter Ihre Daten dazu nutzen, einen Shop in Umlauf zu bringen, um weitere betrügerische Erfolge zu feiern. Der Haken: Es handelt sich um eine Kopie eines bereits existierenden Shops und der Shopinhaber richtet seine Unterlassungsklage an Sie.
  • Anklage: Stellen Sie sich vor, der Täter begeht ein Vergehen oder eine Straftat (abgesehen vom Diebstahl Ihrer Identität), wird erwischt und weist sich mit Ihren Papieren aus. Die Folge: Die Anklage und etwaige Geldstrafen werden an Sie gerichtet.
  • Finanzielle Folgen: Mit dem Verlust Ihrer Bankdaten ist Ihre Liquidität unmittelbar gefährdet. Der Täter kann mit Ihren Adressdaten Gegenstände auf Ihre Rechnungsadresse und die eigene Lieferadresse bestellen. Mit Bankdaten geht das noch weiter. So erreichen Sie nicht nur Rechnungen und Mahnungen, sondern der Täter kann Ihr Konto gänzlich leer räumen.
  • Schädigung der Kreditwürdigkeit: Auch kann der Täter Ihre Kreditwürdigkeit schädigen, wenn er diverse Mahnungen provoziert. Diese werden von der Schufa erfasst und können sich bei der nächsten Finanzierung negativ auswirken.

Was tun im Falle eines Identitätsmissbrauchs?

Je nachdem welchen Identitätsmissbrauchs Sie Opfer geworden sind, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Zunächst sollten Sie den Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen. Lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben oder bitten Sie um Zusendung dieser. Diese können Sie als “Beweis” bei nachfolgendem Schriftverkehr mitsenden.
  2. Unterrichten Sie im Fall, dass jemand Ihren Zugang für einen Online Shop geklaut hat, den Shop und das Inkassounternehmen vom Vorfall schriftlich.
  3. Informieren Sie außerdem Ihre Bank(en).
  4. Behalten Sie die Transaktionen auf Ihrem Bankkonto im Blick – bestenfalls prüfen Sie diese täglich.
  5. Erhalten Sie Rechnungen oder Mahnungen, widersprechen Sie diesen schriftlich. Schicken Sie eine Kopie der Anzeigebestätigung mit.
  6. Sie können auch eine Auskunft bei der Schufa einholen, um einzusehen welche Eintragungen vorliegen.
  7. Weiterhin können Sie seit 2016 der Schufa den Identitätsdiebstahl melden.
  8. Parallel zur Anzeige können Sie auch zivilrechtliche Schritte einleiten. Hierüber können Sie beispielsweise Schadensersatz fordern. Es ist empfehlenswert vorab mit Ihren Anwalt zu klären, ob sich Schritte in diese Richtung hin lohnen.

Bei einem Account  – beispielsweise Facebook oder Twitter – sollten Sie weiterhin in jedem Fall das Passwort ändern, sofern das noch möglich ist. Prüfen Sie, ob die hinterlegten Daten noch die Ihren sind.
Stellen Sie außerdem auf eine Zwei-Faktor-Authentifizierung um, sodass ein zweiter Versuch gar nicht erst möglich wird.
Melden Sie den Fall auch der Plattform – so natürlich auch, wenn Sie nicht mehr die Möglichkeit haben, auf das Konto zuzugreifen.

Beachten Sie: Verwenden Sie das Passwort für dieses Konto bei mehreren Accounts, sollten Sie dieses bei den betroffenen Konten sofort anpassen. Ggf. sollten Sie auch Freunde und Familie informieren, sodass diese, falls sie kontaktiert werden, Bescheid wissen.

Wer haftet?

Damit Sie nicht für die Kosten des Identitätsdiebstahls aufkommen bzw. haften müssen, ist es wichtig schnell zu reagieren. So sollten Sie, sobald Sie Kunde erhalten, die Tat bei der Polizei anzeigen. Lassen Sie sich hier eine Anzeigebestätigung aushändigen. Eine Kopie dieser sollten Sie wiederum Ihren Widerspruchsschreiben (bei Mahnungen) anhängen. Informieren Sie außerdem die Schufa, dass Ihre Identität gestohlen wurde.
Grundsätzlich trägt der Rechnungssteller die Beweislast, dass tatsächlich Sie den Kauf getätigt haben.

An welchen Anwalt kann ich mich wenden?

Im Falle eines Identitätsdiebstahls können Sie sich an einen Anwalt für Betrugsfälle wenden.
Dieser kann Sie beim Aufsetzen rechtlich abgesicherten Schriftverkehrs unterstützen. Weiterhin kann er beraten, welches Vorgehen für Sie ratsam ist.
Kommt der Fall vor Gericht, kann Ihr Anwalt Ihre Interessen vertreten.

Identitätsklau erkennen bzw. prüfen

Es gibt diverse Tools, die anbieten Ihre Mailadresse auf Identitätsdiebstahl hin zu prüfen. Aber zum einen ist die Herausgabe Ihrer Mailadresse mit Vorsicht zu genießen, zum anderen wird so nur Ihre Mailadresse geprüft. Es gibt auch andere Tools, die sogar Passwörter auf Identitätsmissbrauch prüfen (“Have I been pwnd?”). Auch hier stellt sich die Frage, ob man sein Passwort herausgeben möchte, nur um zu erfahren, ob man evtl. Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden ist.

Verhältnismäßig ungefährlich gestaltet sich die Prüfung über folgende Optionen:

  • Google Bilder Rückwärtssuche: Über diese Suche können Sie die Profilbilder Ihrer Accounts hochladen. Klicken Sie dazu einfach auf “Bild hochladen”. Nach dem Upload werden Ihnen nicht nur optisch ähnliche Bilder vorgeschlagen, sondern auch Seiten, die eben genau dieses Bild verwenden (Seiten mit übereinstimmenden Bildern).
  • Einträge prüfen bei Schufa: Auch bei der Schufa können Sie Ihre Einträge prüfen lassen. 
  • Google Alert: Um auf einen Identitätsmissbrauchs sowie Repuationsschaden im Netz frühzeitig aufmerksam zu werden, gibt es noch einen Trick: Setzen Sie sich einen Google Alert auf Ihren eigenen Namen. Sie müssen dazu jedoch eine Mailadresse hinterlegen. Sie bekommen sodann die neuesten Online-Inhalte in einer Übersicht serviert, in welchen Ihr Name verwendet wurde.

Schutz vor Identitätsdiebstahl – wie kann ich mich schützen?

  1. Nutzen Sie verschiedene Passwörter – für jeden Account ein eigenes.
  2. Verwenden Sie sichere Passwörter – diese sollten keinen persönlichen Bezug oder lesbare Wörter enthalten, aber neben Groß- und Kleinbuchstaben Zahlen und Sonderzeichen – und ändern Sie diese regelmäßig.
  3. Pflegen Sie Ihre Passwörter in einem seriösen Passwortmanager. Schreiben Sie diese nicht auf und speichern Sie diese nicht als Datei auf Ihrem Computer.
  4. Versenden Sie Kopien Ihres Personalausweises nicht ohne Weiteres und nur wenn dies unbedingt notwendig ist. Vermeiden Sie es, sich per Video mit Ihrem Ausweis zu identifizieren, sondern nutzen Sie lokale Post Ident Verfahren.
  5. Geben Sie Ihre Adresse oder Telefonnummern nur an vertrauenswürdige Personen, die Sie kennen, weiter.
  6. Nutzen Sie wo immer möglich für Logins eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Diese soll sicherstellen, dass es sich beim Login tatsächlich um Ihre Person handelt.
  7. Vermeiden Sie es, Personen, die Sie nicht kennen oder welchen Sie nicht vertrauen, Ihre Kontodaten zu geben. 
  8. Prüfen Sie Absender von Mails genau. Mails von Banken, bei welchen Sie Ihr Passwort über einen Link zurücksetzen sollen oder unbekannte Personen, die Ihnen angeblich Geld vererben möchten und dafür Ihre Bankverbindung benötigen, sollten Sie misstrauisch machen. Öffnen Sie keine Links oder Anhänge, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  9. Prüfen Sie Programme, bevor Sie diese installieren, ganz genau. Hierüber können sich sog. Trojaner “einschleichen”, um so an Ihre Daten zu gelangen.
  10. Setzen Sie in Ihrem bankkonto ein niedriges Tageslimit für Abhebungen oder Überweisungen. So kann der Täter ohne Logindaten zumindest über diesen weg nicht Ihr gesamtes Konto leerräumen. 
  11. Halten Sie Sicherheitsupdates und Firewalls auf Ihrem PC aktuell.
  12. Kontrollieren Sie regelmäßig die Transaktionen Ihres Bankkontos.
  13. Überlegen Sie, in eine Rechtsschutzversicherung zu investieren. Diese kann Ihnen im Ernstfall Kosten sparen.

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