Mann verzweifelt

Üble Nachrede: Das können Sie dagegen tun

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Was ist üble Nachrede und wo beginnt sie?

Üble Nachrede wird durch das Strafgesetzbuch StGB § 186 geregelt und stellt ein Ehrdelikt dar. Im Rahmen eines Ehrdelikts wird die persönliche Ehre einer Person verletzt.

Eine üble Nachrede ist gegeben, wenn über eine Person 

  • eine Tatsachenbehauptung aufgestellt oder verbreitet wird, 
  • die das Individuum herabwürdigt sowie verächtlich macht und
  • nicht nachweisbar wahr ist

Unterschieden wird nach behaupten und verbreiten. Eine Behauptung ist beispielsweise “Herr XY klaut im Supermarkt.”. Eine Verbreitung hingegen ist “Frau Y sagt, dass Herr XY im Supermarkt klaut.”. Beides fällt unter üble Nachrede. 
Beleidigungen zählen nicht zu übler Nachrede, Lästern hingegen durchaus.

Wann ist üble Nachrede strafbar und welche Strafe ist zu erwarten?

Üble Nachrede ist strafbar. Vorausgesetzt ist, dass die Behauptung die binnen der üblen Nachrede gemacht wurde, nachweislich nicht wahr ist.

Den Täter erwarten grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wurde die Behauptung öffentlich verbreitet, beispielsweise auch durch soziale Medien oder einem Bewertungsportal, erhöht sich das Strafmaß. In diesem Fall wird die Tat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt von Fall zu Fall ab. 

Der Versuch einer üblen Nachrede ist nicht strafbar.

Beispiele für üble Nachrede

  • Ein Angestellter stellt ohne Beweis die Behauptung auf, dass sich sein Kollege an der Kasse bedient.
  • Eine Person behauptet, dass sein Nachbar Drogen konsumiert, ohne dafür Beweise zu haben.
  • Auch die Behauptung, Person XY habe es bei der Arbeit nur so weit geschafft, da sie sich der Führungsriege anbiedere, zählt zu übler Nachrede. 
  • Eine Person hat eine Firma auf einem Bewertungsportal sehr schlecht bewertet, obwohl die Aussage der Bewertung nicht zutreffen kann.
  • Auf Facebook behauptet ein Nutzer in einem öffentlichen Post, dass ein anderer Nutzer einen IQ von 0 hat.
  • Schüler XY behauptet, dass Schüler Y noch in die Hose macht.

So können Sie gegen üble Nachrede vorgehen

Sind Sie direkt von übler Nachrede betroffen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sichern Sie alle Beweise der üblen Nachrede, beispielsweise mittels Screenshots oder Ähnlichem.
  2. Halten Sie schriftlich die Zeugen fest.
  3. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anwalt auf.
  4. Dieser stellt einen Antrag bei Gericht sowie ggf. eine Unterlassungsklage.

Sie selbst müssen nicht beweisen, ob die üble Nachrede wahr ist oder nicht. Diesen Sachverhalt muss das Gericht aufklären. 

Kann das Gericht weder belegen, dass die Tatsache wahr oder gelogen ist, fällt dies auf den Täter zurück. Es kommt zu dem Schluss, dass die behauptete Tatsache „nicht erweislich wahr“ ist. Also selbst, wenn die Behauptung wahr ist, aber dies nicht nachgewiesen werden kann, muss sich der Täter übler Nachrede verantworten und erhält eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Beachten Sie: Alternativ zum zivilrechtliche Verfahren kann auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dieser Weg verspricht jedoch in vielen Fällen einen weniger erfolgreichen Ausgang.

An welchen Anwalt sollte ich mich wenden?

Im Falle von übler Nachrede sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden.

Kann ich Schmerzensgeld erhalten?

Vorrangig dient der Strafprozess dazu den Täter zu bestrafen. Ist der Sachverhalt jedoch besonders schwerwiegend, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld gerechtfertigt sein.
Das ist in der Regel der Fall, wenn die Privatsphäre des Betroffenen stark verletzt wurde. 
Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden.

Sie müssen sich fälschlicherweise dem Vorwurf übler Nachrede verantworten?

Grundsätzlich sind selbst flapsige Äußerungen mit Vorsicht zu genießen. Auch unverfängliches Lästern kann zur Falle werden.

Sie werden übler Nachrede beschuldigt, trotz dessen Sie sich sicher sind, dass Ihre Behauptung der Wahrheit entspricht? Selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss dies eindeutig bewiesen werden, um Sie zu entlasten.
Kann dies – trotz Wahrheit – nicht nachgewiesen werden, ist der Vorwurf der üblen Nachrede stattgegeben und geht zu Ihren Lasten. 

Eine Vertretung durch einen Anwalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann sich allerdings nur zu Ihrem Vorteil auswirken.

Verleumdung oder üble Nachrede: Wo liegen die Unterschiede?

Zunächst einmal werden üble Nachrede und Verleumdung beide durch das Strafgesetzbuch StGB geregelt. § 186 StGB behandelt die üble Nachrede, § 187 StGB die Verleumdung.

Wie bereits eingangs erläutert, handelt es sich um üble Nachrede, wenn eine Person über eine andere negative Behauptungen aufstellt und verbreitet, die nachweislich nicht stimmen. Die getroffenen Aussagen können sich schädlich auf die betroffene Person auswirken. 

Auch im Rahmen der Verleumdung werden negative, herabwürdigende Behauptungen aufgestellt. Im Gegensatz zur üblen Nachrede ist sich jedoch der Täter darüber bewusst, dass die Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.
Er verbreitet bewusst Unwahrheiten, die der betroffenen Personen schaden. Das Strafmaß ist hier entsprechend höher als bei übler Nachrede.

Zählt eine Beleidigung als üble Nachrede?

Eine Beleidigung zählt nicht als üble Nachrede. Sie wird im StGB separat nach § 185 geregelt. Von einer Beleidigung spricht man, wenn anstelle einer Tatsachenbehauptung, eine ehrverletzende Meinung direkt gegenüber jemandem geäußert wurde. Zu einer Beleidigung zählen auch herabwürdigende Gesten oder Tätlichkeiten, wie Anspucken oder “einen Vogel zeigen”.
Eine Beleidigung kann angezeigt werden.

Wann verjährt üble Nachrede?

Verjährungsfristen nach dem Strafgesetzbuch finden Sie unter § 78 im Strafgesetzbuch.
Üble Nachrede verjährt nach drei Jahren.

Ist die Tat also bereits über drei Jahre her, kann diese nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

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