Auge mit bunter Pupille

Google Rezension melden: So funktioniert es

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Das Wichtigste in Kürze:

Google bietet grundsätzlich die Möglichkeit Rezensionen, die gegen die Richtlinien verstoßen zu melden. „Unangemessen Inhalte“ lassen sie sich so prinzipiell aus Google My Business bzw. Maps entfernen.

Doch was besagen die Google-Richtlinien genau und ist es wirklich so einfach?

Zunächst einmal weist Google ausdrücklich darauf hin, dass „Beiträge, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt und relevant sind“ nicht gemeldet werden sollen, da im Sinne der freien Meinungsäußerung nicht löschbar. Allerdings fällt dieses Bewertungskriterium nicht so leicht wie es evtl. den Anschein hat – Ihnen als Betroffener nicht und einem Google Mitarbeiter auch nicht. Alleine von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, lohnt es sich einen Anwalt zu beauftragen.

Sollten Sie die Rezension dennoch über den offiziellen Weg beanstanden, kann die Bearbeitung „mehrere Tage dauern“ – in der Realität auch gerne bedeutend länger. Auch hier kann ein Anwalt wesentlich mehr Druck aufbauen.

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Unangemessene Google Rezension melden: So geht’s

Google Rezension melden Ausschnitt

Folgen Sie diesen Schritten, um selbst eine Rezension zu beanstanden:

  1. Loggen Sie sich in Ihren Google My Business Account ein
  2. Klicken Sie im Menü auf „Rezensionen“
  3. Navigieren Sie zur entsprechenden Rezensionen und klicken Sie auf die 3 Punkte, es erscheint die Option „Als unangemessen melden“

Googles Inhaltsrichtlinien: In diesen Fällen verstößt die Bewertung gegen die Google Richtlinien

Prinzipiell werden Rezensionen von Google automatisch auf ihre Angemessenheit geprüft, um Spam und Fälschungen erst gar nicht zu veröffentlichen. Es handelt sich dabei aber um keine rechtliche Bewertung auf Angemessenheit!

Folgende Inhalte verstoßen gegen die Google-Richtlinien:

  • Spam und gefälschte Inhalte: Nur echte Erfahrungen sind zulässig.
  • Nicht themenbezogene Inhalte: Keine Plattform für politische, soziale oder persönliche Äußerungen.
  • Eingeschränkt zulässige Inhalte: Keine Links oder sonstigen Call-To-Actions, die auf Inhalte verweisen für die es Beschränkungen gibt (z. B. Alkohol, Glücksspiel, etc.)
  • Illegale Inhalte: Per Gesetz illegale Inhalte wie Darstellung von sexuellem Missbrauch und Gewalt, Urheberrechtsverstöße, etc.
  • Terroristische Inhalte: Als terroristische Organisationen eingestufte Gruppen dürfen die Google Dienste für keinerlei Zwecke nutzen.
  • Sexuell explizite Inhalte: Darstellung von sexuellen Inhalten und Werben für entsprechende Dienstleistungen ist grundsätzlich verboten.
  • Anstößige Inhalte: Obszöne, vulgäre oder anstößige Sprache und Darstellungen sind nicht zulässig.
  • Gefährliche und abwertende Inhalte: Drohende, einschüchternde, belästigende, mobbende Inhalte dürfen nicht veröffentlicht werden.
  • Identitätsdiebstahl: Keine Inhalte im Namen anderer Personen, Unternehmen oder Organisationen, wenn Sie dazu nicht autorisiert sind.
  • Interessenkonflikte: Nicht das eigene Unternehmen bewerten, sich nicht zum Arbeitgeber äußern und Mitbewerber negative beeinflussen.
Auszug aus den Google Richtlinien

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