Jameda Bewertungen löschen lassen in 4 Schritten

Sie möchten Jameda Bewertungen löschen oder löschen lassen? Als auf Reputationsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Jameda und sorgen dafür, dass unzulässige Rezensionen schnell entfernt werden. Im Vergleich zum Selbstversuch sparen Sie Zeit und Nerven und erhöhen Ihre Erfolgsaussichten erheblich – es gilt: keine Löschung, keine Kosten. Dazu haben wir einen 4-Schritte-Plan erstellt.

Auch ein Selbstversuch ist möglich, dazu: Unter der Bewertung auf „Problem melden“ klicken und detailliert begründen, warum die Rezension unzulässig ist – z. B. wegen falscher TatsachenbehauptungenSchmähkritik/Beleidigungen oder weil gar kein Behandlungsfall stattgefunden hat.

Das Wichtigste
in Kürze

Löschung möglich: Verstößt eine Bewertung gegen geltendes Recht oder die Jameda-Richtlinien, ist sie löschbar.
Eigeninitiative oft erfolglos: Über „Problem melden“ kann man selbst eine Löschanfrage stellen – Jameda reagiert aber nur selten.
Nur Anwälte dürfen löschen: Deutsche Gerichte haben entschieden, dass Agenturen ohne anwaltliche Zulassung keine Bewertungen für Dritte löschen dürfen.
Kein Kostenrisiko: Wir prüfen Ihre Bewertung kostenfrei (Löschbarkeitscheck) und erstellen Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot.
Schnelle Ergebnisse: Viele negative Jameda-Bewertungen lassen sich innerhalb weniger Tage erfolgreich entfernen.
Langjährige Erfahrung: Über 23 Jahre Spezialisierung und mehrere tausend gelöschte Bewertungen sprechen für unsere Erfolgsquote.

Negative Jameda Bewertungen können Ihrer Klinik oder Praxis erheblichen Schaden zufügen – sei es durch Umsatzverluste oder schlechtere Suchmaschinen-Rankings. Wir helfen Ihnen, solche Rezensionen zu löschen. Mit der richtigen Strategie und Taktik, die wir aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen, haben wir bislang jedem von einer negativen Bewertung betroffenen Unternehmer helfen können.“

Wolfgang WittmannKanzleigründer & Rechtsanwalt

>20 Jahre

Berufserfahrung

ab 49 €

pro Jameda Bewertung

100%

Spezialisierte Anwälte

150.000+

gelöschte Bewertungen

Warum gute Jameda Bewertungen für Unternehmen so wichtig sind

Für Arzt- und Zahnarztpraxen ist Jameda längst mehr als nur ein Portal unter vielen. Wer heute Ihren Namen oder Ihre Fachrichtung googelt, landet häufig zuerst bei Ihrem Jameda-Profil – noch bevor die eigene Website überhaupt angeklickt wird. Damit wird Ihr Bewertungsprofil zum digitalen „Ersteindruck“, den potenzielle Patienten von Ihnen erhalten.

Gute, authentische Bewertungen stärken Vertrauen, unterstreichen Ihre fachliche Kompetenz und entscheiden oft darüber, ob ein Termin in Ihrer Praxis vereinbart wird oder nicht. Umgekehrt können einzelne ungerechte, unsachliche oder sogar falsche Bewertungen ein verzerrtes Bild erzeugen – mit unmittelbaren Folgen für Ihren Ruf und Ihre Auslastung.

Hinzu kommt: Bewertungen im Internet sind rechtlich nicht grenzenlos zulässig. Wo die Grenzen zur Schmähkritik, unwahren Tatsachenbehauptung oder gezielten Rufschädigung überschritten werden, haben Sie als Arzt oder Ärztin konkrete Abwehr- und Löschungsansprüche – die jedoch aktiv geltend gemacht werden müssen.

Anwaltstipp: BGH-Urteil zur Prüfpflicht von Jameda

Viele Ärzte fragen sich, ob sie gegen anonyme Kritik überhaupt eine Chance haben. Die Antwort lautet: Ja. Ein zentraler Meilenstein für den Schutz der ärztlichen Reputation war das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. März 2016 (Az. VI ZR 34/15). In diesem Verfahren wurde klargestellt, dass Portalbetreiber wie Jameda eine sogenannte „erhöhte Prüfpflicht“ haben, sobald sie über eine möglicherweise rechtswidrige Bewertung informiert werden.

Was bedeutet das konkret für Sie? Sobald wir für Sie eine Bewertung beanstanden, darf Jameda diese nicht einfach stehen lassen. Das Portal ist verpflichtet:

  • Den Kontakt zu prüfen: Jameda muss vom Verfasser der Bewertung verlangen, den angeblichen Behandlungskontakt genau zu beschreiben und ggf. durch Belege (wie Terminkarten oder Rechnungen) nachzuweisen.
  • Stellungnahme einzufordern: Der Verfasser muss zu unserer rechtlichen Argumentation konkret Stellung beziehen.
  • Löschung bei Zweifeln: Kann der Verfasser den Kontakt nicht nachweisen oder reagiert er nicht innerhalb einer kurzen Frist auf die Rückfrage von Jameda, muss die Bewertung gelöscht werden.

„Da wir als spezialisierte Kanzlei genau wissen, welche Anforderungen der BGH an diese Prüfung stellt, formulieren wir unsere Beanstandungen so präzise, dass Jameda den Prüfprozess gar nicht umgehen kann. Oft scheitern „Selbstversuche“ von Ärzten daran, dass die Rüge nicht substanziiert genug ist und Jameda die Prüfung daher ablehnt.“

Wolfgang WittmannKanzleigründer & Rechtsanwalt

In 4 Schritten Jameda Bewertungen löschen lassen

Es kann schnell gehen, dass Sie eine negative Jameda Bewertung bekommen – fast genauso schnell und einfach können wir diese wieder löschen.

Um problemlos und zügig eine negative Rezension zu löschen, empfehlen wir dies nicht selbst zu versuchen und raten einen Anwalt zu beauftragen. Folgen Sie diesen 4 Schritten:

Ablauf

Schnell. Einfach. Rechtssicher. Erfolgsbasiert. Ab 49,- € pro Jameda Bewertung.


02 Prüfung

Wir prüfen Ihre Anfrage genau, ob eine Löschung prinzipiell möglich ist.

04 Beauftragung

Sie beauftragen uns mit der Löschung der Bewertung(en).

01 Anfrage

Über das Formular oder telefonisch fragen Sie kostenlos bei uns an.

03 Angebot

Sie erhalten innerhalb 1 Tages ein unverbindliches Angebot von uns.

Das sagen unsere Kunden

5.0
Basierend auf 472 Bewertungen
powered by Google
Thorsten H. profile pictureThorsten H.
08:55 26 Mar 25
Sehr zuverlässig mit zusätzlich positivem Ergebnis.
Klasse Adwus, herzlichen Dank! Der 1. Anbieter, der seriös herüberkam, sich umgehend nach Kontaktaufnahme telefonisch meldete und in gerade mal einer Woche die eine ungerechtfertigte Rezension entfernt hatte. Zudem noch preislich fairer als alle anderen! Ich hoffe zwar nicht, dass ich noch einmal Hilfe in solcher Angelegenheit benötige, aber wenn dann immer wieder Adwus!!! Nur weiterzuempfehlen!!!
Marc A. profile pictureMarc A.
08:11 26 Mar 25
Absolut unkompliziert und effektiv...und preiswerter als die meisten anderen Anbieter. Vielen auch nochmnals an dieser Stelle.
Heiko F. profile pictureHeiko F.
12:07 21 Mar 25
Sensationell schnelle Erledigung der beauftragten Dienstleistung. Absolut professionell!
Peter B. profile picturePeter B.
13:42 20 Mar 25
Schnell, einfach und seriös.
Kann man nur weiterempfehlen
Danijel T. profile pictureDanijel T.
11:26 19 Mar 25
Schnell unkompliziert. Super Service. Danke
Michaela M. profile pictureMichaela M.
10:10 19 Mar 25
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Bearbeitung!
Stefan M. profile pictureStefan M.
12:44 18 Mar 25
Absolut zuverlässiger Dienstleister! Die Kanzlei ADWUS hält, was Sie verspricht! Vielen Dank!
Jochen van B. profile pictureJochen van B.
12:03 18 Mar 25
Sehr schnelle Erledigung und alles wie vereinbart
Timo K. profile pictureTimo K.
14:12 17 Mar 25
In dem an mich gerichteten Werbeanschreiben hat die Kanzlei nicht zu viel versprochen. Klare Weiterempfehlung!

Kann ich eine Jameda Rezension selbst entfernen?

Sie als Arzt können bei dem Portal eine Löschanfrage stellen, direkt selbst löschen ist nicht möglich. Der Jameda Prüfprozess setzt das Ausfüllen eines ausführlichen Berichts voraus – sie gelangen zum Formular, in dem Sie auf Problem melden klicken.

Jameda ist dazu verpflichtet, abgegebene Bewertungen zu prüfen. Nur weil die Rezension negative Kritik enthält, ist dies kein Grund für eine Löschung. Es muss zwingend ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien oder geltendes Recht vorliegen. Dies können sein:

unwahre Tatsachenbehauptungen
Werbung/Spam
Beleidigungen/Schmähkritik
illegale Inhalte
anstößige Inhalte
Identitätsdiebstahl
Interessenskonflikte

Melden Sie einen solchen Verstoß, sind die Angaben immer zu überprüfen und ggf. zu entfernen. Dies ist zwingend erforderlich, um ihren Ruf nicht nachhaltig zu schädigen und den Unternehmenserfolg aufs Spiel zu setzen.

Wichtig ist, dass im Online-Formular möglichst ausführlich begründet wird, warum diese Jameda Rezension gelöscht werden sollte. Nach dem Absenden muss die Meldung sowie die entsprechende Bewertung hinsichtlich der Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen vom Portal geprüft werden. Bis zum Abschluss dieser Prüfung ist die Bewertung nicht mehr sichtbar!

Keine Zustimmungspflicht erforderlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2014 entschieden, dass Ärzte es hinnehmen müssen, wenn sie auf Portalen wie Jameda geführt und auch bewertet werden – selbst ohne explizites Einverständnis (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13).

Wenn Sie selbstständig eine Jameda Rezension melden wollen, dann müssen Sie vorher diverse Fragen beantworten (vgl. Screenshot):

  • Wer sind Sie? Hier wird abgefragt, ob Sie der betroffene Arzt selbst sind oder im Auftrag diesen handeln bzw. Patient waren.
  • Authentifizierung: Hier hinterlegen Sie die Adresse, die Sie zur Kommunikation mit dem Portal nutzen möchten.
  • Beanstandung: Hier wird es „kompliziert“, denn was Sie an der Stelle in Form eines Freitext-Feldes formulieren kann und wird gegen Sie verwendet werden und entscheidet letztendlich darüber, ob die Beanstandung durchgeht.
  • Einverständniserklärung: Ja, auch der Verfasser der beanstandeten Rezension wird über Ihre Löschanfrage informiert.

Dieses Formular entspricht weitestgehend der Argumentation einer anwaltlichen Entfernung, wird als einfache Nutzermeldung aber evtl. nicht mit Top-Priorität behandelt. Als Anwälte können wir den Druck auf Jameda wesentlich höher gestalten als Sie als Unternehmer. Das Beste daran: Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir die Jameda Bewertung löschen lassen. Sowohl Bewerter als auch Jameda werden zu keiner Zeit kommunikativ auf Sie einwirken.

Durchschnittliche Jameda Bewertung kalkulieren

Eine interessante Frage, die sich viele User stellen, ist folgende: Wie kann ich meinen Bewertungsdurchschnitt verbessern? Was ist dabei effektiver: Mehr positive Bewertungen generieren oder vereinzelte schlechte Bewertungen löschen? Finden Sie es selbst heraus mit unserem Bewertungskalkulator. Tragen Sie hierzu einfach die Anzahl ihrer Bewertungen nach den vergebenen Sternen ein.

Beispiel: Sie haben jeweils eine Bewertung für 1, 2, 3, 4 und 5 Sterne. Das macht einen Durchschnitt von 3.0 Sternen. Bekommen Sie nun eine weitere 5 Sterne Bewertung dazu, verbessert sich der Schnitt auf 3.3 Sterne. Löschen Sie stattdessen die 1-Sterne-Bewertung, dann verbessern Sie sich gar auf 3.5 Sterne!


Spezialisierte Anwalts­kanzlei

Wir haben uns als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Europa auf das Reputationsrecht als einzigen Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt spezialisiert und sind mit inzwischen über 30 Mitarbeitern ausschließlich in diesem Bereich für unsere Mandanten über die Grenzen von Deutschland hinaus tätig.

Warum sollte ich eine negative Jameda Rezension entfernen lassen?

Online Rezensionen haben einen erheblichen Einfluss auf die Meinung von Kunden über Ihr Unternehmen und spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung. 

Schützen Sie sich vor negativen Bewertungen und dämmen Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen ein.

Lassen Sie von uns ungerechtfertigte Jameda Bewertungen löschen und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Ihr guter Ruf bleibt erhalten
  • Geschäftsverluste durch schlechte Bewertungen bleiben aus
  • Stammkunden bleiben
  • Potenzielle Kunden werden nicht abgeschreckt

Häufig gestellte Fragen zur Löschung von Jameda Bewertungen

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Kanzleigründer und Experte Wolfgang Wittmann

Wolfgang Wittmann ist ein europaweit anerkannter Experte im Reputationsrecht und Gründer der spezialisierten Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt in Deutschland und Österreich sowie als europäischer Rechtsanwalt verfügt er über umfassende juristische Expertise. Seit 2002 leitet er seine Kanzlei, die sich ausschließlich dem Schutz und der Wiederherstellung der digitalen Reputation von Unternehmen und Institutionen widmet.

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