Mann verzweifelt

Üble Nachrede: Definition, rechtliche Grundlagen, Beispiele und Handlungsempfehlungen

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Was ist üble Nachrede und wo beginnt sie?

Üble Nachrede wird durch das Strafgesetzbuch StGB § 186 geregelt und stellt ein Ehrdelikt dar. Im Rahmen eines Ehrdelikts wird die persönliche Ehre einer Person verletzt.

Eine üble Nachrede ist gegeben, wenn über eine Person 

  • eine Tatsachenbehauptung aufgestellt oder verbreitet wird, 
  • die das Individuum herabwürdigt sowie verächtlich macht und
  • nicht nachweisbar wahr ist

Unterschieden wird nach behaupten und verbreiten. Eine Behauptung ist beispielsweise “Herr XY klaut im Supermarkt.”. Eine Verbreitung hingegen ist “Frau Y sagt, dass Herr XY im Supermarkt klaut.”. Beides fällt unter üble Nachrede. 

Beleidigungen zählen nicht zu übler Nachrede, Lästern hingegen durchaus.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist üble Nachrede strafbar?

Üble Nachrede ist strafbar. Vorausgesetzt ist, dass die Behauptung die binnen der üblen Nachrede gemacht wurde, nachweislich nicht wahr ist.

Welche Strafe erwartet den Täter bei übler Nachrede?

Die Strafe für üble Nachrede gemäß § 186 StGB kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein.

Wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften begangen wurde, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht werden. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Schwere der Tat und eventueller Vorstrafen des Täters. Der Versuch der üblen Nachrede ist nicht strafbar.

Beispiele für üble Nachrede

  1. Falsche Restaurantbewertung: Auf einer Bewertungsplattform wird behauptet, ein Restaurant serviere Suppen aus der Tüte, obwohl dies nicht bewiesen werden kann. Solche Aussagen können als üble Nachrede gewertet werden, wenn sie den Ruf des Restaurants schädigen.
  2. Nachbarschaftsgerücht: In der Nachbarschaft wird erzählt, dass Herr Müller regelmäßig im Supermarkt stiehlt. Diese Behauptung könnte als üble Nachrede gelten, wenn keine Beweise dafür vorliegen.
  3. Falsche Anschuldigungen gegen einen Polizisten: Ein Lehrer behauptete, ein Polizist sei bei einer Verkehrskontrolle alkoholisiert gewesen, obwohl dies nicht stimmte. Der Lehrer wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt, da diese Behauptung den Ruf des Polizisten schädigte.
  4. Behauptungen über Drogenkonsum: Aussagen wie „Herr X ist drogenabhängig“ oder „Herr X ist ein Drogendealer“ können als üble Nachrede betrachtet werden, wenn sie ohne Beweise gegenüber Dritten geäußert werden.

Diese Beispiele zeigen, dass üble Nachrede in verschiedenen Kontexten auftreten kann, sei es im persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit. Wichtig ist, dass die Behauptungen nicht beweisbar wahr sind und den Ruf der betroffenen Person schädigen.

So können Sie gegen üble Nachrede vorgehen:

Wenn Sie Opfer von übler Nachrede geworden sind, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um sich zu wehren:

  1. Beweise sichern: Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Beweise, wie zum Beispiel Screenshots von Interneteinträgen, E-Mails oder Nachrichten. Notieren Sie auch Zeugenaussagen und andere relevante Details.
  2. Strafanzeige erstatten: Sie können eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei oder über die Online-Polizeidienststelle Ihres Bundeslandes erstatten. Die Polizei wird die Informationen aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.
  3. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Konsultieren Sie einen Anwalt, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Ein Anwalt kann Sie auch bezüglich eines möglichen Schadenersatzanspruchs beraten und einschätzen, ob ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll erscheint.
  4. Zivilrechtliche Ansprüche prüfen: Neben strafrechtlichen Maßnahmen können Sie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
  5. Unterlassungsanspruch durchsetzen: Sie können von der Person, die die unwahren Tatsachen verbreitet hat, verlangen, dass sie diese Äußerungen unterlässt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, einen solchen Anspruch durchzusetzen.

Kann ich Schmerzensgeld erhalten?

Vorrangig dient der Strafprozess dazu den Täter zu bestrafen. Ist der Sachverhalt jedoch besonders schwerwiegend, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld gerechtfertigt sein.
Das ist in der Regel der Fall, wenn die Privatsphäre des Betroffenen stark verletzt wurde. 
Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden.

Sie müssen sich fälschlicherweise dem Vorwurf übler Nachrede verantworten?

Grundsätzlich sind selbst flapsige Äußerungen mit Vorsicht zu genießen. Auch unverfängliches Lästern kann zur Falle werden.

Sie werden übler Nachrede beschuldigt, trotz dessen Sie sich sicher sind, dass Ihre Behauptung der Wahrheit entspricht? Selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss dies eindeutig bewiesen werden, um Sie zu entlasten. Kann dies – trotz Wahrheit – nicht nachgewiesen werden, ist der Vorwurf der üblen Nachrede stattgegeben und geht zu Ihren Lasten. 

Eine Vertretung durch einen Anwalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann sich allerdings nur zu Ihrem Vorteil auswirken.

Verleumdung oder üble Nachrede: Wo liegen die Unterschiede?

Zunächst einmal werden üble Nachrede und Verleumdung beide durch das Strafgesetzbuch StGB geregelt. § 186 StGB behandelt die üble Nachrede, § 187 StGB die Verleumdung.

Wie bereits eingangs erläutert, handelt es sich um üble Nachrede, wenn eine Person über eine andere negative Behauptungen aufstellt und verbreitet, die nachweislich nicht stimmen. Die getroffenen Aussagen können sich schädlich auf die betroffene Person auswirken. 

Auch im Rahmen der Verleumdung werden negative, herabwürdigende Behauptungen aufgestellt. Im Gegensatz zur üblen Nachrede ist sich jedoch der Täter darüber bewusst, dass die Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.
Er verbreitet bewusst Unwahrheiten, die der betroffenen Personen schaden. Das Strafmaß ist hier entsprechend höher als bei übler Nachrede.

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Rufmord bzw. -schädigung: Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede

Zählt eine Beleidigung als üble Nachrede?

Eine Beleidigung zählt nicht als üble Nachrede. Sie wird im StGB separat nach § 185 geregelt. Von einer Beleidigung spricht man, wenn anstelle einer Tatsachenbehauptung, eine ehrverletzende Meinung direkt gegenüber jemandem geäußert wurde. Zu einer Beleidigung zählen auch herabwürdigende Gesten oder Tätlichkeiten, wie Anspucken oder “einen Vogel zeigen”.
Eine Beleidigung kann angezeigt werden.

Wann verjährt üble Nachrede?

Verjährungsfristen nach dem Strafgesetzbuch finden Sie unter § 78 im Strafgesetzbuch.
Üble Nachrede verjährt nach drei Jahren.

Ist die Tat also bereits über drei Jahre her, kann diese nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Kann eine Online-Bewertung üble Nachrede darstellen?

Ja, eine schlechte Online-Bewertung kann als üble Nachrede angesehen werden, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, die geeignet sind, den Ruf einer Person oder eines Unternehmens zu schädigen.

Üble Nachrede liegt vor, wenn jemand eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, die betroffene Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ohne dass die Wahrheit dieser Tatsache bewiesen werden kann. Solche Aussagen können in Online-Bewertungen vorkommen, insbesondere auf Plattformen wie Google oder sozialen Netzwerken, und sind strafbar, wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen und den Ruf des Bewerteten schädigen können.

In diesen Fällen können solche Bewertungen entfernt werden. Lesen Sie hier mehr zum Thema:

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